EU-Recht: Erbschaft im Ausland
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 April 2017ARAG Experten erläutern die europaweit einheitlichen Regeln
In unserer globalen Gesellschaft werden auch die Erbfälle mit Auslandsbezug immer häufiger. Nahezu eine halbe Million Fälle sind es jährlich in der EU. Das kann der Rentner sein, der nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in sein Ferienhaus auf Mallorca zieht. Aber auch die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland wird in international agierenden Unternehmen zunehmend häufiger. Und so mancher wandert auch gleich ganz aus. Sie alle sollten bedenken, dass sie nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung im Todesfall möglicherweise nach dem Recht ihres Aufenthaltslandes beerbt werden - selbst wenn sie nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit wann diese Regelung gilt und was Sie tun können, damit sich Ihr Erbe dennoch nach deutschem Recht richtet, wissen die ARAG Experten.