Testament richtig erstellen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 23 May 2017Testament richtig erstellen
Wer erbt, ist in Deutschland klar geregelt. Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erben zuerst Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und die eigenen Kinder.
Den Gedanken, was nach dem eigenen Tod mit dem Nachlass geschehen soll, verdrängen viele Menschen und verzichten daher auf die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags. Das bedeutet dann automatisch, dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Dann erben zunächst der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder und ggf. die Enkel, wenn die eigenen Kinder bereits verstorben sind. Gibt es weder Partner noch Kinder fällt der Nachlass je nach Verwandtschaftsgrad den Angehörigen zu. Also zunächst Eltern oder Geschwistern des Erblassers.