Experteninterview: Mietvertrag kündigen und Nachmieter stellen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 23 May 2017ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Thema "Nachmieter".
Sie möchten die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht abwarten? Vielleicht haben Sie sogar Bekannte, die Interesse an Ihrer jetzigen Wohnung haben und diese gerne übernehmen möchten? Oder Sie müssen aus beruflichen Gründen schneller umziehen, als es Ihr Mietvertrag vorsieht? Dann stellen Sie einen Nachmieter und können schnell aus der alten Wohnung raus. Oder ist das ein Irrglaube - ein Mythos, der sich unter Mietern hartnäckig hält? Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Thema "Nachmieter".