BAG: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 3 January 2018BAG: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden
Lässt ein Arbeitgeber in seinem Betrieb Grippeschutzimpfungen durchführen, haftet er nicht für möglicherweise auftretende Impfschäden. Das hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden.
In der Winterzeit lassen sich viele Menschen gegen Grippe impfen. Eine Grippeschutzimpfung liegt natürlich auch im Interesse von Arbeitgebern, um eine Krankheitswelle im eigenen Betrieb zu vermeiden. Viele Arbeitgeber bieten daher auch eine Grippeschutzimpfung im Betrieb an, an der die Mitarbeiter freiwillig teilnehmen können. Ob die Arbeitnehmer das Angebot der Grippeschutzimpfung annehmen, ist dann allerdings ihre private Entscheidung. Daher haftet der Arbeitgeber auch nicht für durch die Impfung hervorgerufene Schäden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Dezember 2017 hervor (Az.: 8 AZR 853/16).