GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 10 August 2017GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Erstellung eines Berliner Testaments
Im Todesfall soll der Ehepartner finanziell abgesichert sein. Das wünschen sich viele Ehepaare und erstellen daher ein gemeinschaftliches Testament, auch Berliner Testament genannt.
Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner die Hälfte und die Kinder den Rest des Nachlasses erben, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das entspricht aber nicht dem Wunsch vieler Eheleute. Sie möchten vor allem zunächst den Partner finanziell gut abgesichert wissen. Dann sollte ein Testament erstellt werden. Für Ehepaare bietet sich besonders das sog. Berliner Testament in vielen Fällen an. Bei diesem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehepartner in der Regel gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. In der Praxis bedeutet dies, dass nach dem Tod eines Ehegatten zunächst nur der Partner erbt und die Kinder werden erst zu Erben, nachdem auch der zweite Elternteil verstorben ist.