Erbanspruch des Enkels bei Enterbung des Sohnes
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 February 2018ARAG Experten erläutern ein aktuelles Gerichtsurteil
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Im konkreten Fall verstarb ein 72 Jahre alter Erblasser im Oktober 2011. Er hinterließ einen Nachlass und eine Lebensversicherung im - gerichtlich festgestellten - Wert von zusammen circa 1.854.000 Euro. Der Erblasser hatte zwei Söhne, wobei der Ältere kinderlos im Jahr 1990 verstarb. Der Jüngere, heute 53 Jahre alt, ist - nach im Prozess vorgelegter Geburtsurkunde - der Vater des heute 21 Jahre alten Klägers.
Beide Söhne hatte der Erblasser in einem im Jahr 1989 errichteten Testament enterbt und zur Begründung auf ihre Rauschgiftsucht und begangene Straftaten hingewiesen, unter anderem eine vom jüngeren Sohn gegen ihn verübte Körperverletzung. Zu Erben bestimmte der Erblasser in dem Testament seine damalige Lebensgefährtin sowie seinen Bruder, den heute 79 Jahre alten Beklagten. Nach dem Tod des Erblassers teilten die Erben den Nachlass unter sich auf.