Am 25.05.2018 tritt ein Gesetz in Kraft, auf das die wenigsten Unternehmen vorbereitet sind!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 September 2017Ein Verstoß gegen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann Bußgelder i.H. von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen
(NL/9540613024) Betroffen sind alle Unternehmen, die in der EU zur Erreichung Ihres Geschäftszieles personenbezogene Daten vollständig oder teilweise automatisch verarbeiten. Datenschutzverstöße müssen ab dem 25.05.2018 innerhalb von 72 Stunden der nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Alle betroffenen Personen sind hierüber zu informieren und über das entstandene Risiko aufzuklären.
Folgende sechs Felder der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Geschäftsführern oder IT-Verantwortlichen (CIOs) in Unternehmen den Schlaf rauben:
* Datenerfassung und -löschung
* Informationspflicht
* Schutzprinzipien
* Datenschutzbeauftragter
* Betroffenenrechte
* Cloud-Sourcing
Wer folgende acht Punkte beachtet, ist auch nach dem 25.5.2018 auf der sicheren Seite und kann ruhig schlafen: