Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 December 2017
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die vierwöchige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.