ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 April 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kinderschrei rechtfertigt keine Leistung der Unfallversicherung +++
Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Kinderschreie sind laut ARAG nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignet, einen Tinnitus zu verursachen (SG Dortmund, Az.: S 17 U 1041/16).
+++ Kein Hinweis auf Rutschgefahr im Freizeitbad +++
Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor der Rutschgefahr auf feuchtem Boden in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Denn im Nassbereich eines solchen Beckens muss laut ARAG immer damit gerechnet werden, dass es auf feuchtem Boden rutschig ist (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1176/17).
+++ Kein Mietwagen bei geringer Fahrleistung +++
Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht laut ARAG dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu (OLG Hamm, Az.: 7 U 46/17).
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