Zeit, mit dem Frühjahrsputz Steuern zu sparen!
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 8 May 2018
Die Luft wird wieder warm, der Drang die Fenster aufzureißen und frische Luft in die Räume zu lassen ist da. Die Sonnenstrahlen beleuchten den Staub auf den Regalen und zeigen die Pollen und Schlieren auf den Fenstern, die bei trübem Wetter unsichtbar waren. Im Frühling packt es viele, ihr Heim auszumisten, sich von überflüssigen Gegenständen zu trennen und das Haus wieder auf Vordermann zu bringen. Es ist die Zeit für den Frühjahrsputz. Der eine greift selber zu Putzmittel und Lappen, der andere lieber zu Telefon und Terminkalender.
Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus an den Reinigungskosten beteiligt werden! Firmen übernehmen beispielsweise die professionelle Reinigung der Fenster, des Wintergartens, der Heizkörper, Teppichböden, Treppen oder des Terrassenbodens. Wird das Geschäft mit einer Reinigungsfirma gegen Rechnung und Überweisung abgewickelt, so kann sowohl der steuerpflichtige Mieter als auch der Eigenheimbesitzer diese Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung verwenden.