BFH zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Schenkungssteuer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 March 2018BFH zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Schenkungssteuer
Bei Schenkungen unter Lebendenden fällt Schenkungssteuer an. Der Bundesfinanzhof hat nun mit aktuellen Urteilen zum Anfall der Schenkungssteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen entschieden.
Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person vor. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 13. September 2017 unter Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung entschieden (Az.: II R 54/15 und II R 32/16). Das bedeutet, dass das zuständige Finanzamt in einem solchen Fall keine Schenkungssteuer festsetzen kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dennoch ist das Thema Schenkungssteuer damit noch nicht vom Tisch. Denn der BFH stellte auch fest, dass in einem solchen Fall eine Schenkung des GmbH-Gesellschafters an eine ihm nahestehende Person vorliegen kann.