BGH: Irreführende Blickfangwerbung bei bedeutsamen Kaufentscheidungen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 March 2018BGH: Irreführende Blickfangwerbung bei bedeutsamen Kaufentscheidungen
Bei einer Blickfangwerbung müssen mögliche fehlerhafte Vorstellungen durch einen deutlichen Hinweis aufgeklärt werden. Das gilt auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen, so der BGH.
Ist eine Blickfangwerbung dazu geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen, muss dieser durch einen deutlichen Hinweis, der Teil des Blickfangs ist, aufgeklärt werden. Das gilt auch bei bedeutsamen Kaufentscheidungen, wie der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 21. September 2017 klarstellte (Az.: I ZR 53/16), so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein deutlicher Hinweis, z.B. durch Sternchen, nur unter engen Voraussetzungen entbehrlich. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Verbraucher die Einschränkung auf einen Blick wahrnimmt.