Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Auflösung einer Kapitalgesellschaft
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 September 2018Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Auflösung einer Kapitalgesellschaft
Verluste aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft können steuerlich berücksichtigt werden. Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann aber nicht nachträglich geändert werden.
Der Steuerpflichtige muss sich das Verhalten seines Steuerberaters zurechnen lassen. Unterläuft diesem ein grober Fehler, kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid deshalb nicht mehr nachträglich geändert werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23. Mai 2018 entschieden (Az.: 2 K 1274/17 E), führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtanwälte aus.