GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 September 2018GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Als wichtigstes Beschlussorgan einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung den Gesellschafter-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen.
In jeder GmbH kann es zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommen. Lassen sich die Meinungsverschiedenheiten nicht mehr kitten, kommt es nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte häufig dazu, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden soll. Das Beschlussorgan für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie für dessen Abberufung ist die Gesellschafterversammlung.
Hier stellt sich jedoch häufig das Problem, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung selbst sein Stimmrecht ausüben und so Beschlüsse vielfach blockieren oder verhindern kann. Allerdings kann er dieses Stimmrecht nicht ausüben, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen soll, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.