Compivent zur Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand – eine neue Realität
Deutschland altert, der Fachkräftemangel wächst, und das Rentensystem steht unter strukturellem Druck. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft: die sogenannte Aktivrente. Was sich wie ein politischer Kompromiss liest, hat für viele Menschen konkrete und weitreichende finanzielle Konsequenzen – sowohl für Rentner, die weiterarbeiten wollen, als auch für Arbeitgeber, die auf ihre Erfahrung angewiesen sind. Die Grundregel ist einfach: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und danach weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente. Auf Jahressicht entspricht das einem steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 24.000 Euro. Zusammen mit dem allgemeinen Grundfreibetrag können im Jahr 2026 damit je nach individueller Situation bis zu 36.348 Euro Einkommen steuerlich unbelastet bleiben.
„Die Aktivrente ist kein Rentenmodell im klassischen Sinne, sondern ein steuerlicher Anreiz", erklärt Sven Thieme, Finanzexperte der Compivent GmbH. „Wer das richtig einsetzt, kann seine finanzielle Situation im Alter spürbar verbessern – und gleichzeitig dem Gefühl entgegenwirken, plötzlich aus dem Berufsleben herausgerissen zu werden."
Doch es gibt Fallstricke, die in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen werden. Denn obwohl der Arbeitslohn bis zur Grenze von 2.000 Euro steuerfrei bleibt, fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – konkret Kranken- und Pflegeversicherung auf Arbeitnehmerseite. Auf Arbeitgeberseite kommen zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hinzu. Die Aktivrente entlastet also steuerlich, nicht beitragsrechtlich. Hinzu kommt, dass die Regelung ausdrücklich auf abhängig Beschäftigte beschränkt ist. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber profitieren nicht von der neuen Steuerfreiheit. Das hat in der Fachwelt Kritik ausgelöst – sowohl wegen der Ungleichbehandlung nach Tätigkeitsart als auch wegen verfassungsrechtlicher Fragen zur Gleichbehandlung verschiedener Einkommensgruppen.
Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft rechnen zudem mit erheblichen Mitnahmeeffekten: Ein Teil der Steuerersparnis dürfte auf Menschen entfallen, die ohnehin weitergearbeitet hätten – unabhängig von der steuerlichen Entlastung. Die geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro jährlich fließen damit nicht ausschließlich in neue Beschäftigung, sondern auch in Mehreinnahmen bereits aktiver Rentner.
Für die Praxis der Altersvorsorgeplanung ergibt sich daraus eine neue Aufgabe. „Die Aktivrente eröffnet Spielräume, die in eine Gesamtstrategie eingebettet werden müssen", betont Thieme. „Wer kurz vor dem Renteneintritt steht oder bereits Rente bezieht, sollte prüfen, wie sich Weiterarbeit auf die steuerliche Gesamtbelastung, die Sozialabgaben und letztlich den tatsächlichen Nettovorteil auswirkt."
Denn eine Entscheidung für oder gegen das Weiterarbeiten im Rentenalter ist nie nur eine Frage des Geldes – aber die finanziellen Auswirkungen sollten klar kalkuliert sein, bevor man sie trifft.