Hauskauf rückgängig machen: So klappt die Rückabwicklung

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 So klappt die Rückabwicklung

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung ihres Lebens. Umso gravierender ist es, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass erhebliche Mängel verschwiegen wurden. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder: Was auf den ersten Blick wie ein schönes Haus oder eine solide Eigentumswohnung wirkt, entpuppt sich später als rechtliches und finanzielles Risiko.

Typische Fälle sind etwa ein undichter oder dauerhaft nasser Keller, verdeckter Schimmelbefall, Feuchtigkeitsschäden, massive Probleme am Dach, nicht fachgerecht ausgeführte Umbauten oder der Umstand, dass ein als Wohnraum genutztes Dachgeschoss tatsächlich gar nicht über die erforderliche Baugenehmigung verfügt. Gerade letzteres kann für Käufer besonders folgenreich sein, wenn Räume als Wohnfläche verkauft wurden, rechtlich aber gar nicht als solche genutzt werden dürfen.

Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass der Verkäufer die Mängel beseitigen oder sich an den Kosten beteiligen müsse. In der Praxis führen solche Fälle jedoch oft zu jahrelangen Auseinandersetzungen. Es geht dann um Gutachten, Handwerkerkosten, Streit über Verantwortlichkeiten, Beweisprobleme und hohe Prozesskosten. Hinzu kommt die ständige Unsicherheit, wie teuer die Sanierung am Ende wirklich wird und ob weitere versteckte Mängel auftauchen.

In vielen Konstellationen ist es deshalb wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll, nicht nur über einzelne Mängelbeseitigungen nachzudenken, sondern den Immobilienkauf insgesamt anzugreifen. Je nach Sachlage kommen etwa eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder weitere Gewährleistungsrechte in Betracht. Ob dieser Weg möglich und erfolgversprechend ist, hängt jedoch immer von einer gründlichen juristischen Prüfung des Einzelfalls ab. Entscheidend sind unter anderem die Angaben im Exposé, der notarielle Kaufvertrag, vorvertragliche Erklärungen, bekannte oder verschwiegene Umstände sowie die vorhandenen Beweise.

Wer hier zu lange wartet, riskiert erhebliche rechtliche Nachteile. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Strategie wirklich sinnvoll ist.

Herr Rechtsanwalt Leonid Ginter ist seit über 12 Jahren im Immobilienrecht tätig und auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in Fällen, in denen nach dem Erwerb einer Immobilie erhebliche, zuvor verschwiegene Mängel bekannt werden, etwa Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, undichte Keller, nicht genehmigte Umbauten oder sonstige täuschungsrelevante Umstände. Er berät und vertritt Mandanten umfassend bei der rechtlichen Prüfung solcher Sachverhalte und setzt ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch.

Gerade beim Immobilienkauf ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung von großer Bedeutung. Oft zeigt sich erst nach eingehender Prüfung, ob etwa eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder andere Gewährleistungsrechte in Betracht kommen. Herr Rechtsanwalt Ginter legt dabei besonderen Wert auf eine gründliche Analyse der Vertragsunterlagen, der vorvertraglichen Angaben, der Beweislage und der wirtschaftlich sinnvollsten Vorgehensweise. Auf diese Weise können Betroffene vermeiden, vorschnelle und kostspielige Fehlentscheidungen zu treffen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Immobilienrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

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