Pflegegeld und Sachleistungen – Leistungen, Unterschiede und Kombinationsmöglichkeiten

Image: 
Pflegegeld und Sachleistungen
Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Was sind Pflegegeld und Sachleistungen?

Pflegegeld und Sachleistungen gehören zu den zentralen Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland. Beide unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege zu organisieren. Doch worin unterscheiden sich diese Leistungen eigentlich, wie hoch fallen sie aus – und kann man sie kombinieren?

Pflegegeld: Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die pflegebedürftige Personen erhalten, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden – ohne die Hilfe eines professionellen Pflegedienstes. Diese Leistung fördert die informelle Pflege, also die Unterstützung durch das persönliche Umfeld.

Voraussetzungen für Pflegegeld

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege erfolgt ausschließlich im häuslichen Umfeld
  • Keine oder nur anteilige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen

Höhe des Pflegegeldes (Stand 2025)

Pflegegeld pro Monat

  • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld pro Monat

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es dann an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann – als Anerkennung für ihre Arbeit.

Sachleistungen: Pflege durch professionelle Dienste

Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege beauftragt wird. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Im Gegensatz zum Pflegegeld handelt es sich also nicht um eine Zahlung an die pflegebedürftige Person, sondern um eine Sachleistung in Form professioneller Pflege.

Leistungsbeträge (Stand 2025)

Pflegegrad – Sachleistungen pro Monat

  • Pflegegrad 2: 796 € Sachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 € Sachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 € Sachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 € Sachleistungen pro Monat

Die Pflegesachleistung kann für Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen gemeinsam nutzen

Viele Pflegebedürftige nutzen Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert – insbesondere, wenn sie teils von Angehörigen, teils durch einen Pflegedienst betreut werden. In diesem Fall spricht man von der Kombinationsleistung.

Wie funktioniert die Kombination?

Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden. Der Anteil richtet sich danach, wie viel Prozent der Sachleistung in Anspruch genommen wurden.

Beispiel:
• 50 % Pflegesachleistung genutzt = 50 % des Pflegegeldes wird ausgezahlt
So bleibt die Pflege flexibel und individuell anpassbar an den Bedarf der pflegebedürftigen Person.

Gehört die 24 Stunden Betreuung auch zu den Kombinationsleistungen?

Die 24-Stunden-Betreuung wird meist von selbstständigen Betreuungskräften oder über Agenturen organisiert. Sie fällt in der Regel nicht unter die Kombinationsleistung im Sinne der Pflegeversicherung, da diese nur ambulante Pflegesachleistungen durch zugelassene Pflegedienste umfasst.

Kombinationsleistung bedeutet:
Pflegegeld und anteilige Pflegesachleistungen durch einen anerkannten Pflegedienst werden kombiniert.

Pflegegeld oder Sachleistung – was ist besser?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Leistungsformen bieten Vorteile – abhängig von der jeweiligen Situation:

Vorteile von Pflegegeld:

  • Ideal bei starker familiärer Unterstützung
  • Mehr Eigenverantwortung
  • Höheres Maß an persönlicher Betreuung

Vorteile von Sachleistungen:

  • Professionelle, entlastende Pflege
  • Weniger organisatorischer Aufwand
  • Qualifiziertes Fachpersonal

Daher ist eine individuelle Beratung, zum Beispiel durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, sinnvoll.

Fazit: Pflegegeld und Sachleistungen klug nutzen

Pflegegeld und Sachleistungen sind wichtige Säulen im deutschen Pflegesystem. Beide bieten pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, so lange wie möglich selbstbestimmt und gut betreut zu Hause zu leben. Wer sich gut informiert und die Kombinationsmöglichkeiten kennt, kann von beiden Leistungen optimal profitieren.

Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegegrads und der Pflegesituation kann helfen, die bestmögliche Leistung zu erhalten – ganz gleich, ob man Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination davon nutzt.