Von wegen langsam: Finanzämter auf der Überholspur
ARAG Experten über Steuererklärungen, Abgabefristen und Bearbeitungszeiten
Wer Nachzahlungen fürchtet, lässt sich gerne etwas mehr Zeit. Wer auf einen Geldsegen hofft, gibt Gas. Doch ob langsam oder schnell, die Fristen für die Steuererklärung sollte man nicht ignorieren, denn sonst kann es durch Säumniszuschläge teuer werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick über aktuelle Fristen, mit einem erstaunlichen Ranking über die Schnelligkeit von Finanzämtern und mit No-Gos im Umgang mit Sachbearbeitern.
Für wen gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Wer als Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt war, unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatte, beispielsweise durch Honorare, Renten, Mieten oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld über 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn der Ehepartner für einen Zeitraum die Steuerklasse V oder VI hatte, besteht eine Pflicht zur Steuererklärung.
Für Selbstständige oder wenn nur Mieteinnahmen generiert werden, sieht es etwas anders aus. Die Steuererklärungs-Pflicht besteht in diesen Fällen laut ARAG Experten nur dann, wenn die Einkünfte über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, der sicherstellt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für das Steuerjahr 2024 betrug der Grundfreibetrag 11.604 Euro, für 2025 ist er auf 12.096 Euro angestiegen. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Freibetrag.
Rentenbezugsbescheinigung 2024
Auch für Rentner kann laut ARAG Experten eine Steuerpflicht gelten. Übersteigt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente - gegebenenfalls auch zusammen mit weiteren Einnahmen - den Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende oder 24.192 Euro für Verheiratete, müssen sie eine Steuererklärung abgeben.
Mit der Rentenbezugsbescheinigung, die die Deutsche Rentenversicherung immer Anfang des Jahres verschickt, wird die Steuererklärung deutlich erleichtert. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Informationen zur Rente, die für die Steuererklärung benötigt werden. Die Daten werden automatisch auch an die Finanzämter übermittelt. Damit entfällt das manuelle Ausfüllen der Anlagen "R" und "Vorsorgeaufwand".
Welche Fristen gelten für die Abgabe?
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dafür maximal vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember. Bis Ende diesen Jahres kann also die Steuer aus 2021 eingereicht werden. Wer allerdings zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat bis Ende Juli 2025 Zeit, die Steuer für das Jahr 2024 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Steuerzahler, die sich steuerlich beraten lassen, haben verlängerte Abgabefristen: Die Steuer für 2023 muss am 2. Juni 2025 vorliegen, die Steuererklärung für 2024 hat bis Ende April 2026 Zeit.
Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein frühes Einreichen nicht immer bedeutet, dass die Steuererklärung auch früh bearbeitet wird. Da Arbeitgeber und Versicherungen bis Ende Februar Zeit haben, Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel erst ab März eines Jahres.
Flinke Finanzämter
Wie lange Steuerzahler auf die Bearbeitung ihrer Steuererklärung warten müssen, hängt unter anderem davon ab, in welchem Bundesland man wohnt. Während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei knapp 51 Tagen liegt - und das ist sechs Tage schneller als im Vorjahr - sitzen die flinksten Finanzbeamten im hohen Norden: In Hamburg dauert die Bearbeitung nur rund 45 Tage, gefolgt von Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo es knapp 46 Tage dauert. Am längsten müssen die Steuerzahler aus Bremen auf die Bearbeitung warten, hier benötigen die Finanzämter durchschnittlich knapp 80 Tage für eine Steuererklärung.
Der Steuer-Knigge für eine schnelle Bearbeitung
Steuerzahler, die für ihre Erklärung kein Steuerprogramm wie z. B. ELSTER nutzen, können die Bearbeitung ihrer Steuer etwas beschleunigen, wenn sie einige Dinge beachten. Zunächst erinnern die ARAG Experten daran, dass eine Steuererklärung nur gültig ist, wenn die letzte Seite unterschrieben wurde. Ist es eine gemeinsame Erklärung von Ehepartnern, müssen beide unterschreiben. Auch die Vollständigkeit der Angaben ist wichtig, um zeitraubende Nachfragen oder gar das Hin- und Herschicken per Post zu vermeiden. So darf z. B. eine Bankverbindung nicht fehlen.
Belege sollten möglichst nicht unsortiert als lose Blattsammlung abgegeben werden. Damit der Sachbearbeiter den Überblick behält und die Belege schnell prüfen kann, ist es hilfreich, alle Rechnungen, Kontoauszüge und sonstigen Nachweise zugeordnet und beschriftet abzugeben. Auf Büroklammer und Tacker sollte man verzichten, das kosten den Sachbearbeiter unnötig Zeit und Nerven, wenn Unterlagen gescannt werden müssen.
Die ARAG Experten raten, Felder und Seiten, die nicht ausgefüllt werden müssen, leer zu lassen und nicht durchzustreichen oder mit Nullen oder Strichen zu versehen. Ansonsten erkennt die automatische elektronische Plausibilitätsprüfung, die jede Steuererklärung nach der Prüfung durchläuft, in jedem überflüssig markierten Feld einen Fehler. Fazit: Die vermeintlich fehlerhafte Erklärung landet wieder beim Sachbearbeiter, der nun alle Angaben händisch ins System eintragen muss.
Abzuraten ist auch das Einreichen von Rechnungen aus dem Bereich Privatvergnügen. So gehören weder die Quittung für das Candle-Light-Dinner mit dem Lieblingsmenschen in die Steuer, noch das Streaming-Abo des Nachwuchses oder die Kosten für den Wellnessaufenthalt an der Ostsee.
Weitere interessante Informationen unter:
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