Ergebnisse der EEG-Biomasseausschreibung zeigen dringenden Handlungsbedarf

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Statement von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. anlässlich der Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasse

Berlin, 25.11.2019 Auch die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasse in diesem Jahr zeigt eines sehr deutlich: Die Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen gehören schnellstmöglich auf den politischen Prüfstand und müssen dringend verbessert werden. Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 133.293 kW für Biomasseanlagen, insgesamt wurden jedoch nur 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW bezuschlagt, darunter war lediglich eine Neuanlage.

Die derzeitige Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens bietet keinen ausreichenden Anreiz für die Stabilisierung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biogas und Biomethan. Neuanlagen werden in der Ausschreibung mit einem Gebotshöchstwert von 14,58 Ct/kWh gegenüber Bestandsanlagen mit einem Gebotshöchstwert von 16,56 Ct/kWh nach wie vor benachteiligt, obgleich Neuanlagen höhere Kapitalkosten aufweisen. Wir fordern daher die Anhebung des Gebotshöchstwertes für Neuanlagen auf den Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen sowie die Aussetzung der Degression für Neu- und Bestandsanlagen. Darüber hinaus sollten die bestehenden Substratbeschränkungen für Biogasanlagen aufgehoben werden. Je nach regionalen Gegebenheiten sind die Bioenergie-Potenziale in Deutschland unterschiedlich groß und bislang unterschiedlich stark genutzt. Die Begrenzung von Einsatzstoffen (Substraten) schränkt den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können. Mit dem EEG 2014 wurde die Einsatzstoffvergütungsklassen gestrichen, die Vergütungen für verschiedene Einsatzstoffe (Substrate) zu Stromerzeugung aus Biomasse vorsahen. Es besteht daher für Anlagen, die in das Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017 wechseln wollen, kein Anreiz mehr, bestimmte Substrate verstärkt zur Stromerzeugung aus Biomasse zu nutzen, so dass Fehlentwicklungen hier ausgeschlossen sind. Die einsatzstoffunabhängige Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse, die einen gleichrangigen Einsatz von Energiepflanzen- und Reststoffen vorsieht, ermöglicht den Marktakteuren regional verfügbare, kostengünstige Einsatzstoffe zu erschließen und damit eine wesentlich kostengünstigere Versorgung der Biogasanlagen, wodurch unmittelbar Einsparungen bei den Kosten für die Stromerzeugung einhergehen. Substratkosten sind der wesentliche Kostenfaktor bei der Biogaserzeugung, der flexible Substrateinsatz ermöglicht Anlagenbetreibern und Substratlieferanten/-erzeugern wirtschaftliches Handeln und unterstützt die Erschließung und den Einsatz alternativer Substrate.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
E-Mail: karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100