Neue Online-Klageplattform toga startet und bietet Diesel-Klägern mit Wechsel-Option reelle Chance auf individuellen Schadenersatz

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Berlin, 22. August 2019 – Mit der jetzt gestarteten neuen Online-Klageplattform toga erhalten alle VW-Kläger ab sofort eine reelle Chance auf individuellen Schadenersatz. Dieselbesitzer, die vom Abgasskandal betroffen sind und sich einer Musterfeststellungsklage bereits angeschlossen haben, können auf toga.legal mit nur wenigen Mausklicks die bestehende Anmeldung beim Klageregister kostenfrei zurücknehmen und eine deutlich erfolgversprechendere Einzelklage einreichen.

Ziel der Wechsel-Kampagne von toga ist die komplette Entschädigung durch den Hersteller, bis hin zur Rücknahme des Fahrzeugs unter Erstattung aller Kosten. Daher unterstützt die Plattform alle Anspruchsinhaber bei der Erhebung von Zahlungsklagen durch erfahrene Rechtsanwälte und prüft, welche Art der Finanzierung der Klage sinnvoll ist, beispielsweise über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung. Aufgrund der stark gestiegenen Erfolgsaussichten bei Klagen gegen Volkswagen und andere Hersteller, gibt es auch die Möglichkeit eine Prozessfinanzierung über Dritte zu bekommen.

Initiiert und entwickelt wurde die neue Klageplattform toga von Rechtsanwalt und Verbraucherschützer Robert Peres, der das Instrument der Musterfeststellungsklagen generell für ungeeignet hält, um die Interessen geschädigter Dieselfahrer zu schützen. „Dieselklagen gehören in die Hände erfahrener Rechtsanwälte und nicht in die von Verbraucherzentralen und Automobilclubs. Das beweisen die mehr als 30.000 Urteile, die bisher im Sinne der Einzelkläger ausgesprochen wurden“, sagt Peres. Unterstützt werden die Geschädigten bei der Wahrung ihrer Ansprüche und der Einreichung berechtigter Forderungen durch die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin, die bereits viele Dieselbesitzer gerichtlich vertreten.

Musterfeststellungsklagen sind langwierig, unsicher, umständlich und führen zu keiner direkten finanziellen Entschädigung.

Experten halten die Erfolgschancen der Diesel-Geschädigten bei Einzelklagen mittlerweile für wesentlich höher als die der Musterfeststellungsklage. Ein Nachteil der Musterfeststellungsklage ist auch, dass die Kläger nach Abschluss des bis zu fünf Jahre dauernden Verfahrens noch einmal individuell gegen Volkswagen prozessieren müssen, damit sie finanziell entschädigt werden. Musterfeststellungsklagen führen also zu keinerlei Schadensersatz.

Fahrzeugbesitzer, die sich für die laufende Musterfeststellungsklage registriert haben, haben noch bis einschließlich 30. September 2019 Zeit, ihre Registrierung beim Klageregister durch die Online-Klageplattform toga zurückzunehmen. Die Hemmung der Verjährung bleibt auch bei Antragsrücknahme gewahrt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Einzelklage gegen VW erhoben wird. Mehr Informationen finden Sie unter: www.togal.legal