Problematische Angaben im Lebenslauf

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Schwierig sind Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand und zur Konfession. Diese Angaben müssen nicht gemacht werden, da sie zur Diskriminierung führen könnten und somit verhindern, dass ein Bewerber die Chance auf ein Vorstellungsgespräch erhält.

So kann beispielsweise ein „Geschieden, 1 Kind“ dazu führen, dass das Unternehmen damit rechnet, dass der Bewerber aufgrund mangelnder Betreuung öfter frühzeitig den Arbeitsplatz verlassen muss. Zudem kann ein „Geschieden“ als persönliches Scheitern gewertet werden. Allerdings kann auch ein Auslassen der Information zu Spekulationen beim Personaler führen.

Generell lässt sich sagen, dass ein Arbeitgeber früher oder später erfahren wird, was der Kandidat in seiner Bewerbung verschweigen wollte. Dies kann nachträglich einen schlechten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben. Daher ist anzuraten, bei diesen Angaben ehrlich zu sein.

Außerdem: Wer ein Kind verschweigt, muss später auch garantieren können, dass das eigene Kind keinen Einfluss auf die Arbeit hat – das heißt, der Bewerber kann nicht erwarten, früher gehen zu dürfen um sein Kind abholen zu können oder Ähnliches. Dies wäre für den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund. Daher sollten Kinder spätestens im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen.

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