Bad Harzburg – Fahren ohne Konsequenzen für Autofahrer

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Bad Harzburg – Fahren ohne Konsequenzen für Autofahrer

In der Zeit von März bis Oktober 2018 haben wir, an zwei Stellen (H.-Wilhelm-Str. Messstrecke Richtung Polizei und Schmiedestr. Messstrecke Richtung Goslarsche Str.), 10 „inoffizielle“ Geschwindigkeitsmessungen in Bad Harzburg durchgeführt.
Mit erschreckenden Ergebnissen, von 2.653 gemessenen Fahrzeugen, waren 97% zu schnell unterwegs. Hiervon wären 2.243 Fahrzeuglenker von einem Bußgeld von 80 Euro plus 1 Punkt und 323 Fahrzeuglenker von einem Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot betroffen gewesen!
Erschreckend war auch, das sämtliche gemessene Linienbusse, in einem Bußgeldverfahren von 35 Euro gewesen wären, genauso die restlichen 87 Fahrzeuglenker, da diese die erlaubte Geschwindigkeit bis zu 20 km/h überschritten hatten.

Wir haben mit einem Riegl LR90-235P Gerät die Messung der Geschwindigkeit durchgeführt. Es arbeitet mit einem Laserstrahl, der am Fahrzeug reflektiert wird. Das Lasersignal nimmt innerhalb von festgelegten Zeitabständen mehrere Messungen auf, wobei diese Infrarotsignale am Fahrzeug abprallen und sich durch die Reflexion verändern. Die Veränderungen des Signals lassen auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs schließen.
Das mobile Messgerät wurde von einem Ausgebildeten, Eingewiesenen Polizeibeamten bedient, auf ein Messprotokoll haben wir, genauso wie auf Fotos, verzichtet, da wir wie gesagt nur inoffiziell Gemessen haben.
Was uns noch sehr unangenehm Aufgefallen ist, war das verhalten der Fahrzeuglenker gegen über den Fußgängern. Diese werden von diesen, an gehupt, beschimpft und beleidigt...obwohl Fußgänger auf dieser Straße Vorrang haben!
Unsere Ergebnisse haben wir der Stadt Bad Harzburg -Abt. Verkehrsüberwachung- und der Polizei Bad Harzburg -zur Kenntnisnahme- per Brief übersandt. Leider wurde uns bis dato keine Rückmeldung gegeben.
An dieser stelle möchten wir uns auch herzlichst bei dem Polizeibeamten, der seine Freizeit dafür zur Verfügung gestellt hat, sowie seinem Dienstherrn für die Leihgabe des Riegl LR90-235P Gerät, bedanken.
Zu allen Bereichen können Sie ausführliche Informationen von uns gerne bekommen, bitte schreiben Sie an:

Ihre Sicherheit ist unsere Leidenschaft
Mit freundlichen Grüßen

A.P.Friedmann
Bad Harzburg, den 22.11.2018

Deutscher Verband Verkehrssicherheit
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Dienst- und Hilfsleistungen i.G.
Am Schloßpark 18, 38667 Bad Harzburg
Geschäftsführung
A.P.Friedmann
Büro: 05322/8799801
Mobil: 0157/71258450
DVHBundesverband@gmail.com
Zur Informationen

Das Zeichen 325 zeigt auf blauem Grund weiße Piktogramme spielender Kinder auf der Straße sowie das eines Autos und eines Hauses. Für diese Spielstraße gilt eine Geschwindigkeit, die in der Anlage 1 zur StVO unter Abschnitt 4 festgelegt ist. Die Geschwindigkeit für eine verkehrsberuhigte Zone wird hier im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen beschrieben.
Für das Tempo in einer Spielstraße gelten gemäß der STVO daher folgende Vorschriften:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit (3 bis 7 km/h) fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Spielstraße dienen in der Regel dazu, die Sicherheit zu erhöhen und Fahrer für diesen besonderen Verkehrsbereich zu sensibilisieren. Wurden sie in einer Spielstraße geblitzt, kommt der Bußgeldkatalog wie folgt zum Tragen:
In der Spielstraße die Geschwindigkeit bis zu 10 km/h überschritten: Verwarnungsgeld von 15 Euro
In der Spielstraße die Geschwindigkeit bis zu 20 km/h überschritten: 35 Euro
In der Spielstraße die Geschwindigkeit bis zu 30 km/h überschritten: 80 Euro, 1 Punkt
In der Spielstraße die Geschwindigkeit bis zu 50 km/h überschritten: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot