Pharmaverband: Homöopathie steht für Therapievielfalt

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 Homöopathie steht für Therapievielfalt
Homöopathie steht für Therapievielfalt.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller bekennt sich in einem Positionspapier zu homöopathischen Arzneimitteln. Der Verband spricht darin von einer hohen pharmazeutischen Qualität und Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel und betont zugleich die Bedeutung der Apothekenpflicht. Seit 1976 seien homöopathische und anthroposophische Arzneimittel im Deutschen Arzneimittelgesetz verankert. Ihre Unbedenklichkeit sei durch Kontrollinstanzen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gewährleistet, das heißt, Homöopathika werden wie konventionelle Medikamente überprüft, bevor sie in Apotheken abgegeben werden dürfen. Dadurch sei ihre Verkehrsfähigkeit gewährleistet und gesetzlich geregelt. Wie andere Arzneimittel würden sie hinsichtlich ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft.

Homöopathie - laut BAH für die apothekengestützte Selbstmedikation geeignet

Die Entscheidung einer Apotheke in Bayern, homöopathische Arzneimittel nicht mehr vorrätig im Angebot zu halten, hatte zuletzt ein großes Medienecho gefunden. Der BAH jedoch hatte bereits im vergangenen Jahr betont, dass homöopathische Arzneimittel wie alle anderen Medikamente auch die gesetzlichen Anforderungen an eine hohe pharmazeutische Qualität, an Sicherheit und Unbedenklichkeit erfüllen müssen. Für den BAH sind sie "bewährter Bestandteil der Therapievielfalt" im Rahmen der Selbstmedikation mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Allein durch die Apothekenpflicht sei sichergestellt, dass eine "sachgerechte und indizierte Anwendung" gewährleistet sei, weil der Apotheker sie im Rahmen der heilberuflichen Beratung abgebe und dazu berate. So seien homöopathische Arzneimittel dazu geeigneten, im Kontext der apothekengestützten Selbstmedikation zum Beispiel bei Alltagsstörungen oder im Rahmen von leichten Erkrankungen angewendet zu werden. Dazu gehörten beispielsweise grippale Infekte.

BAH betont die "interne Evidenz" von homöopathischen Arzneimitteln

Zur immer wieder in Frage gestellten Evidenz von homöopathischen Arzneimitteln erklärte der BAH in seinem Papier, dass der Epidemologe David Sackett als Verfechter der evidenzbasierten Medizin zugleich Erfahrungen und Wünsche von Therapeuten und Patienten berücksichtigt habe. Die Homöopathie sei ein individuelles Therapieprinzip: Nach vorgegebenen, systematischen Regeln werde ein auf die Einzelperson abgestimmtes Arzneimittel festgelegt. Die Bildung von Vergleichsgruppen sei folglich schwierig. Der BAH spricht von "interner Evidenz" in Bezug auf homöopathische Arzneimittel, die auf positiven Therapieerfahrungen beruhe.

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