EU-Kommission: Glücksspielvertrag der Länder ist nicht logisch

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- EU fordert von deutschen Bundesländern eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages.
- Verbraucher sind bereits gut geschützt und finden aufgrund entsprechender Service-Seiten den für sie passenden Anbieter.

Die EU hat die Länder Deutschlands aufgrund ihres Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) bemängelt. Deshalb erreichte die Innenminister der einzelnen Bundesländer ein sechsseitiges Pamphlet zur Änderung der Lage. Das Konzept einer EU-Richtlinie trägt die Bezeichnung 7625/15/GROW. Im Detail wurde bemängelt, dass der Staatsvertrag die Wettbewerbsfreiheit einschränkt und zudem die Nutzer von Online Casinos zu wenig schützt.

Um den Kundenschutz sind vor allem die führenden Online Casinos schon ganz allein bemüht. Denn das sorgt nicht nur für die rar gesäten Lizenzen, die es vor allem in Deutschland braucht, sondern auch für einen guten Leumund. Und der ist für die Neukundenakquise besonders wichtig. Denn jedes Online Casinos unterscheidet sich in kleinen Details von anderen Angeboten – und wenn ein durchweg guter Ruf in der Szene herrscht, kann sich der potentielle Kunde auf diese Besonderheiten konzentrieren.

Dennoch: die Forderung aus Brüssel bleibt und die Länder Deutschlands sind aufgefordert, ihren Staatsvertrag anzugleichen. Neben der Aufforderung kommt auch eine Ankündigung von Konsequenzen bei Überschreitung einer mehrwöchigen Frist. Dann wird nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

In dem Dokument heißt es unter anderem: „Online Casino- und Pokerspiele sind verboten, für Lotterieprodukte besteht ein staatliches Monopol, für Sportwetten ist die Vergabe einer beschränkten Anzahl von Konzessionen vorgesehen, Automatenspiele unterliegen einer Genehmigungspflicht. Diese Differenzierungen scheinen im Hinblick auf die unterschiedlichen Glücksspielformen nicht kohärent zu sein“.

Was dem Verbraucher am Ende bleibt, das sind keine Regularien oder Verordnungen. Das ist Teil des politischen und rechtstaatlichen Rahmens. Der User am heimischen Rechner sucht vielmehr nach einem bereits aktiven und zu ihm passenden Angebot, in das er sofort eintauchen kann. Hier kommt Alternativen.com ins Spiel. Auf dieser Seite werden die feinen Unterschiede verschiedener, aber auf gleichem Gebiet agierender Online Dienstleister verglichen. So findet der Leser schnell und einfach die Seite, die zu ihm passt.

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