Förderungen

MCM Investor Management AG: Bauherren und Eigentümer können Förderungen erhalten

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Auch in diesem Jahr können Bauherren und Eigentümer sparen, indem sie Förderungen in Anspruch nehmen.

Magdeburg, 15.01.2021. „Wer auch in diesem Jahr Förderungen in Anspruch nehmen will, hat viele Möglichkeiten als Bauherr*in oder Eigentümer*in. Das gilt nicht nur beim Neubau, sondern bereits, wenn man die Immobilie umbauen möchte und energetisch sanieren will. Beim Kauf einer neuen Immobilie kann man auch Unterstützung erhalten“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Unter anderen bietet die Förderbank KfW Kredite an, aber es gibt auch Wohnriester und individuelle Fördermittel der jeweiligen Länder und Kommunen hinzu. Einige Förderungen beinhalten Einkommens- und Altersgrenzen“, fügt die MCM Investor hinzu.

„Wer plant, zu bauen, sollte sich nach den gegebenen Möglichkeiten erkundigen. Um Förderungen zu erhalten, muss man diese vor Baubeginn oder Immobilienkauf beantragen. Förderungen beinhalten staatliche Zuschüsse und Steuervorteile sowie günstigere Zinsen.“ Seit dem 1. Januar 2021 gilt hierzulande die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Förderungen bündelt und man so Geld für mehrere Maßnahmen beantragen kann. Das macht die energetischen Sanierungsmaßnahmen besonders interessant. Des Weiteren können Eigentümer und Hauskäufer Fördermittel für Investitionen in erneuerbare Energien beantragen. Dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die Green Value SCE zu den möglichen Änderungen beim Erneuerbare Energien Gesetz

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Lobbyisten Deutscher Grosskonzerne versuchen sich, im Schatten von Corona Vorteile zu verschaffen

Suhl, 15.04.2020. „Vieles geht bei dem derzeit beherrschenden Thema unter. Und man hat schier den Eindruck, dass nach dem schlagartigen Ende der freitäglichen Proteste von meist Jugendlichen auf der Strasse auch das Thema Umwelt irgendwie keine grosse Rolle mehr spielt“, erklären die Verantwortlichen der europäischen Genossenschaft Green Value SCE. Dabei wird sich nach der Aufhebung der Flugverbote, nach dem Wiederanlaufen der Wirtschaft nichts geändert haben. „Interessant ist dabei, einem Artikel des „Spiegel“ zu Folge, dass die deutsche Industrie offensichtlich einen geschickten Schachzug plant und eine Veränderung des Erneuerbare Energien Gesetzes provozieren möchte“, meint Green Value SCE.

Befreiung von der EEG-Umlage

PROJECT Investment Gruppe: Was man beim Immobilienkauf beachten sollte

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Immobilienkauf: Förderungen nutzen – aber Absicherungen nicht vergessen

Bamberg, 12.11.2018. „Das Baukindergeld und die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten sollen den Anreiz verstärken, Immobilieneigentum zu erwerben. Das ist auch gut so. Allerdings sollte man auch die Risiken, die mit einer Immobilieninvestition im Zusammenhang stehen, so gut es geht einschränken“, erklärt Alexander Schlichting, der geschäftsführende Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, die zum Bamberger Unternehmen PROJECT Investment Gruppe gehört.

Absicherung der Finanzierung sinnvoll
„Zum einen ist es immer sinnvoll, den Finanzierungsrahmen nicht bis ans Limit auszuschöpfen“, so der Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe. „Wer beispielweise seine Finanzierung auf zwei Einkommen aufbaut, könnte in Verlegenheit kommen, wenn ein Einkommen ausfällt“, meint Schlichting. Zum anderen wären die eigenen Möglichkeiten weniger eingeschränkt. Dies zum Beispiel bei Kinderwunsch und zeitweisem Verlust des zweiten Einkommens. Zudem sei es wichtig, Finanzierungskonditionen über einen längeren Zeitraum sichern. „Zwar gibt es die Möglichkeit, auf variable Zinsen zu setzen, die geringer ausfallen als bei einer zehnjährigen Vertragsbindung – aber Zinsen können auch steigen“, erklärt PROJECT-Geschäftsführer Alexander Schlichting.

LEWO Immobilien GmbH: Der Wohngipfel und die damit verbundenen Chancen für Immobilienkäufer

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Maßnahmenpaket aus Förderungen, Abschreibungen und größeren Budgets

Leipzig, 01.10.2018. „Es war höchste Zeit, dass den langen politischen Debatten nun Maßnahmen folgen. Der Wohngipfel hat zu einem sinnvollen Maßnahmenpaket aus Förderungen und Abschreibungen geführt – gleichzeitig wurden die Budgets des Bundes und der Länder erhöht“, erklärt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Neben Steuerförderungen, dem Baukindergeld und Anreizen für Unternehmer, soll auch der Bau von Sozialbauwohnungen dazu führen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. „Das ist ein ambitioniertes Ziel, zumal viele Bauunternehmen jetzt schon am Limit arbeiten und weiterhin Fachkräfte in Deutschland fehlen“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH, Stephan Praus.

WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.

WKZ Wohnkompetenzzentren: „Nachbesserung“ bei Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) lässt viele Fragen offen

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Erschwerter Kreditzugang bleibt – Senioren besonders benachteiligt

Ludwigsburg, 03.02.2017. Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag beschlossen, mit dem die Wogen geglättet werden sollen. Man reagierte damit auf massive Kritik unterschiedlichster Verbände und Teile der Politik über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 21. März 2016 in Kraft trat. „Seitdem sind weite Teile der Bevölkerung davon ausgeschlossen, einen Immobilienkredit zu erhalten, selbst dann, wenn es sich nur um eine Verlängerung, die sogenannte Prolongation handelt“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Das unter der Überschrift Verbraucherschutz stehende neue Gesetz hat viele Konsequenzen. Zunächst einmal sollen hierdurch Verbraucher davor bewahrt werden, sich durch einen Immobilienerwerb zu sehr zu verschulden, woran zunächst nichts auszusetzen wäre. Die Vorgaben in Deutschland gehen jedoch weit über die von anderen europäischen Ländern hinaus, wie vielfach moniert wurde. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil in ihrer Ausführung wenig griffig und in ihrer Konsequenz für viele ein großes Problem. Sie beinhalten also zum ursprünglichen Gesetz kaum Verbesserungen für bestimmte Zielgruppen.

WKZ Wohnkompetenzzentren: Finanzierungen von familiären Eigenheimen sollen gefördert werden

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Sollen erschwerte Finanzierungen durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) jetzt durch Förderungen abgefangen werden?

Ludwigsburg, 04.01.2017. „Wer soll da eigentlich noch durchblicken und nicht doch an der Sinnhaftigkeit zweifeln, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in ihrer europaweit schärfsten Form umgesetzt hat, jetzt aber Förderungen für genau die Zielgruppe plant, die am meisten betroffen sind“, meinen die Fachleute der WKZ Wohnkompetenzzentren und stufen die Vorgehensweise als äußerst inkonsequent ein.

Tatsächlich plant Bundesbauministerin Barbara Hendricks nach einem Konzeptpapier des Bauministeriums die Einführung eines staatlichen Eigenkapitalzuschusses. Damit sollen gezielt Familien unterstützt werden, die Wohneigentum erwerben möchten. Geplant ist, Familien mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 70.000 Euro im Jahr einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen, der sich insbesondere an der Zahl der Kinder orientiert. Vorgeschlagen wurde dabei eine Förderung von Familien mit 8000 Euro für das erste Kind und jeweils 6000 Euro für das zweite und dritte Kind. Hendricks sei hierüber mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits in Gesprächen.