Bonitätsbemessung

WKZ Wohnkompetenzzentren: „Nachbesserung“ bei Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) lässt viele Fragen offen

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Erschwerter Kreditzugang bleibt – Senioren besonders benachteiligt

Ludwigsburg, 03.02.2017. Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag beschlossen, mit dem die Wogen geglättet werden sollen. Man reagierte damit auf massive Kritik unterschiedlichster Verbände und Teile der Politik über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 21. März 2016 in Kraft trat. „Seitdem sind weite Teile der Bevölkerung davon ausgeschlossen, einen Immobilienkredit zu erhalten, selbst dann, wenn es sich nur um eine Verlängerung, die sogenannte Prolongation handelt“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Das unter der Überschrift Verbraucherschutz stehende neue Gesetz hat viele Konsequenzen. Zunächst einmal sollen hierdurch Verbraucher davor bewahrt werden, sich durch einen Immobilienerwerb zu sehr zu verschulden, woran zunächst nichts auszusetzen wäre. Die Vorgaben in Deutschland gehen jedoch weit über die von anderen europäischen Ländern hinaus, wie vielfach moniert wurde. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil in ihrer Ausführung wenig griffig und in ihrer Konsequenz für viele ein großes Problem. Sie beinhalten also zum ursprünglichen Gesetz kaum Verbesserungen für bestimmte Zielgruppen.