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WKZ Wohnkompetenzzentren: Alternativen zum Bausparvertrag sind zwingend

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Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge

Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert.

„Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“, erklärt der Finanzierungsexperte Jens Meier. Diese Situation trifft eigentlich alle Bausparkassen und wird sich auf Sicht nicht verbessern, denn kaum ein Finanzmarktexperte geht derzeit davon aus, dass sich die Realzinsen in nächster Zeit wieder erholen werden. Auch die Versicherungsunternehmen hierzulande können von diesem Problem ein Lied singen. Auch sie müssen seit Jahren ihren Garantiezins senken, da mehr einfach nicht mehr zu erzielen ist.

WKZ Wohnkompetenzzentren: „Nachbesserung“ bei Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) lässt viele Fragen offen

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Erschwerter Kreditzugang bleibt – Senioren besonders benachteiligt

Ludwigsburg, 03.02.2017. Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag beschlossen, mit dem die Wogen geglättet werden sollen. Man reagierte damit auf massive Kritik unterschiedlichster Verbände und Teile der Politik über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 21. März 2016 in Kraft trat. „Seitdem sind weite Teile der Bevölkerung davon ausgeschlossen, einen Immobilienkredit zu erhalten, selbst dann, wenn es sich nur um eine Verlängerung, die sogenannte Prolongation handelt“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Das unter der Überschrift Verbraucherschutz stehende neue Gesetz hat viele Konsequenzen. Zunächst einmal sollen hierdurch Verbraucher davor bewahrt werden, sich durch einen Immobilienerwerb zu sehr zu verschulden, woran zunächst nichts auszusetzen wäre. Die Vorgaben in Deutschland gehen jedoch weit über die von anderen europäischen Ländern hinaus, wie vielfach moniert wurde. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil in ihrer Ausführung wenig griffig und in ihrer Konsequenz für viele ein großes Problem. Sie beinhalten also zum ursprünglichen Gesetz kaum Verbesserungen für bestimmte Zielgruppen.