Bausparsumme

WKZ Wohnkompetenzzentren: Alternativen zum Bausparvertrag sind zwingend

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Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge

Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert.

„Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“, erklärt der Finanzierungsexperte Jens Meier. Diese Situation trifft eigentlich alle Bausparkassen und wird sich auf Sicht nicht verbessern, denn kaum ein Finanzmarktexperte geht derzeit davon aus, dass sich die Realzinsen in nächster Zeit wieder erholen werden. Auch die Versicherungsunternehmen hierzulande können von diesem Problem ein Lied singen. Auch sie müssen seit Jahren ihren Garantiezins senken, da mehr einfach nicht mehr zu erzielen ist.