Heimunterricht aus religiösen Gründen: Eltern scheitern vor Gericht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 March 2026
(DAV). In Deutschland besteht Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder zuhause mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung eines Vereins selbst unterrichten, erfüllen diese Schulpflicht nicht.
Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus "religiösen Gründen" zuhause, nach ihren Angaben griffen sie dabei auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnete. Die Schulaufsichtsbehörde forderte die Eltern auf, ihre Kinder an einer an Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Der Verein sei weder eine öffentliche Schule noch eine anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschule. Gegen diese Aufforderung klagten die Eltern. Sie sahen ihr verfassungsrechtlich geschütztes Elternrecht verletzt.