Monate nach den Übergriffen: Gewaltschutz greift noch
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 March 2026
(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Aussicht auf Erfolg.
Die Frau trennte sich im September 2025 von ihrem Mann und suchte zusammen mit ihren drei Kindern Zuflucht in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Dort lebt sie seitdem. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Als Begründung führte sie vor allem an, dass ihr Mann sie Ende 2024 und im März 2025 gewürgt habe.
Das Gericht in erster Instanz wies den Antrag zurück, da die Vorfälle bereits eine geraume Zeit zurücklägen. Die Beschwerde der Frau hatte jedoch Erfolg.
Das Gericht in zweiter Instanz ordnete ein Näherungs- und Betretungsverbot an. Die Frau habe glaubhaft gemacht, dass ihr Mann sie an den beiden benannten Tagen gewürgt habe. Sie habe hierfür unter anderem Tagebucheintragungen und Chatverläufe vorgelegt. Es bestehe auch ein dringendes Bedürfnis, Gewaltschutzmaßnahmen zu ergreifen.