FernUSG und Max Weiss-Coaching Verträge: Was die aktuelle Rechtsprechung wirklich zeigt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 January 2026Zweimal vor Gericht gewonnen - Max Weiss Programme fallen nicht unter das FernUSG
Marketing-Versprechen begegnen einem alltäglich im Dschungel der Online-Welt, davon kann auch Max Weiss ein Lied singen. Schließlich wirbt so manche Kanzlei mit spektakulären Erfolgsgarantien um Mandaten zu gewinnen - und das durchaus auf seine Kosten. Die Sache hat nur einen Haken, einen, der sogar recht groß ist: Die Angebote der Weiss Consulting & Marketing GmbH fallen überhaupt nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz. Der Vorteil: Der Anbieter hat es schwarz auf weiß und das in Form von Gerichtsurteilen. Zwei Landesgerichte haben geurteilt und der Coach aus Bad Tölz ist mit klaren Siegen aus dem rechtlichen Boxring gestiegen. Es ist natürlich reine Spekulation, aber dieser Umstand dürfte den Klägern weniger geschmeckt haben. Obendrein sind sie auch noch von der Kanzlei vertreten worden, die sich bereits 2024 mit dem vorläufigen Urteil auf Mandantenwerbung begeben hat.
Die überfällige Reinigung? Ja, aber bitte im passenden Bereich!
