Recht

Firmenpräsente und Weihnachtsfeiern

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Wer die Freigrenzen für Geschenke und Betriebsfeiern missachtet, kann schnell in die Steuerfalle tappen.

Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, weiß Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Geschenke unter Geschäftsfreunden kann man bis maximal 35 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, und zwar netto. Dies entspricht inklusive Mehrwertsteuer einem Bruttowert von gut 41 Euro. „Diese Grenze sollte man aber unbedingt einhalten, denn schon ein paar Cent über dem Limit bedeuten, dass die gesamte Summe nicht mehr angerechnet werden kann“, erklärt Faradi. „Dann wird das Geschenk steuerlich komplett als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt.“ Übrigens: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Nettogrenze von 35 Euro zugleich die Brutto-Grenze. Wer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Mehrwertsteuer in die 35 Euro mit einbeziehen.

Neues Urteil für Insolvenzverfahren: Bürgschaften sind keine nachträglichen Anschaffungen

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Wichtig: Bürgschaften nicht vorschnell auflösen, sondern gut überlegen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, so kann er dies nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten werten und somit auch nicht mehr steuermindernd geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: IX R 36/15). „Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die künftige Finanzierung von Kapitalgesellschaften“, sagt Josef Robl, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Landshuter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC Robl & Kollegen, einem Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland. Bürgschaften der Gesellschafter seien in GmbHs eine oft genutzte Möglichkeit, notwendige Bankdarlehen abzusichern.

Steuerberaterkammer ehrt junge Akademiker aus Passau

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer ehrt jungen Akademiker aus München

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer München ehrt junge Akademiker

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Kontrollsysteme unter der Lupe

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Interview mit dem Präsident der Steuerberaterkammer zu TCMS

Firmen müssen sich selbstständig und gewissenhaft vor steuerlichen Fehlern schützen. Dies geschieht am besten durch die Dokumentation der buchhalterischen und steuerlichen Abläufe im Unternehmen. Bei der Einhaltung der Vorgaben kann ein innerbetriebliches Kontrollsystem – ein Tax Compliance Management System (TCMS) – helfen. Allerdings sorgt dieses Sachgebiet vor allem bei Unternehmern immer öfter für ratlose Gesichter. Dr. Hartmut Schwab ist Präsident der Steuerberaterkammer München und kennt sich berufsbedingt mit der Thematik sehr gut aus.

Herr Schwab, können Sie uns den Sinn und Zweck erklären, den TCMS erfüllen?

Rechtschutzsparte immer weniger profitabel

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Die Zahl der Rechtsschutzfälle und die Leistungen der Rechtsschutzversicherer haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dieser Eindruck entsteht zumindest, wenn man sich die aktuellen Leistungen und die Schaden-Kosten-Quote in der Rechtsschutzversicherung ansieht. In den kürzlich veröffentlichten Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird deutlich, dass sich die Sparte mehr und mehr zu einem wenig profitablen Geschäft entwickeln könnte. Dabei gibt es offenbar keinen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der Leistungen und der Entwicklung der Beiträge.

Geplante Kooperation zwischen der Steinbeis Business Academy und der ACADEMY of LABOUR

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Verkürztes Studium für Absolventen der Europäischen Akademie der Arbeit

Im April fand an der Steinbeis Business Academy in Gaggenau ein erstes Kooperationsgespräch mit der Leiterin für Aus- und Weiterbildung der ACADEMY of LABOUR, Frau PD Dr. Heike Zimmermann-Timm, statt. Im Mittelpunkt des Gespräches stand die Konzeption eines berufsintegrierten und arbeit-nehmerorientierten Bachelor-Studienganges mit Schwerpunkt im Personal- und Rechtsbereich.

Absolventen der Europäischen Akademie der Arbeit können hier doppelt punkten, da sich die Regel-Studienzeit von 36 Monaten, durch die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen aus ihrer Weiterbildung, auf 18 Monate verkürzt. Die Studierenden erhalten bereits nach 18 Monaten einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.) Business Administration.