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WKZ Wohnkompetenzzentren: Wichtige Info zu alten Bausparverträgen, die von Auflösung betroffen sind

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Zinsen bleiben bislang unberücksichtigt; BGH zögert – offenbar im Sinne des Verbraucherschutzes

Ludwigsburg, 01.08.2017. Die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren weisen in dieser Woche auf eine aktuelle Entscheidung, man möchte eher sagen Nichtentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, der sich auf alte Bausparverträge bezieht. Es ging um die Frage, ob Bonuszinsen bei der Erreichung der Bausparsumme miteingerechnet werden dürfen. „Grundsätzlich gilt, dass der BGH entschieden hat, dass alte Bausparverträge, die die Kunden in den letzten zehn Jahren nicht in Anspruch genommen haben, die aber zuteilungsreif sind, von den Bausparkassen einseitig gekündigt werden dürfen“, sagt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Erst im Februar hatte der BGH den Bausparkassen dieses Recht zugesichert.

Über diese Entscheidung hatte es in Deutschland viele Diskussionen gegeben. Bürger wie Verbraucherzentralen hatten hierzu geklagt, aber weitgehend verloren. Nun hat der BGH einen Verhandlungstermin (Az.: XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16) abgesagt, weil sich die Parteien, betroffen war die BHW Versicherung, außergerichtlich geeinigt hatten. „Für die Betroffenen ist die Grundsatzentscheidung sicher wenig erbaulich, für die Bausparkassen aber nahezu eine existentielle Frage, denn sie können heute die Zinsen nicht mehr erwirtschaften, die sie einstmals versprochen haben“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren, Jens Meier.

WKZ Wohnkompetenzzentren: Wenn die Rente nicht für die Anschluss-Finanzierung reicht

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Finanzierung von Immobilien deutlich erschwert. Für viele gar unmöglich gemacht.

Ludwigsburg , 14.09.2016.„Seit dem 21. März diesen Jahres gelten gänzlich neue Regeln für die Finanzierung von Immobilien“, meinen die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren. Denn der deutsche Gesetzgeber hat eine europäische Richtlinie in voller Schärfe umgesetzt, die insbesondere auch Anschlussfinanzierungen von in Rente gehenden Bürgern betrifft. „Zunächst einmal gilt dabei, dass sich die Kreditvergabe seit dem Stichtag grundsätzlich nicht mehr am Wert der Immobilie bzw. deren Wertsteigerungspotential bemisst, sondern am persönlichen Leistungsvermögen des Kreditnehmers“, erklären die Fachleute der WKZ Wohnkompetenzzentren. Mit teils erheblichen Auswirkungen.

WKZ Wohnkompetenzzentren zum Wunsch von Familien nach einem Eigenheim

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Die WKZ Wohnkompetenzzentren machen auf eine LBS-Studie aufmerksam, wonach sich immer mehr Familien nach einem Eigenheim sehnen

Ludwigsburg, 26.07.2016. „Es steht auf der Wunschliste von Familien ganz oben: Der Wunsch von Familien nach einem Eigenheim. Dies gilt für West- wie für Ostdeutschland gleichermaßen“, erklären die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren. Das Unternehmen hat sich auf die Beratung von Immobilien-Interessenten in ganz Deutschland im Rahmen der WKZ Wohnkompetenzzentren spezialisiert. Wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica im Auftrag der Landesbausparkassen ermittelt, investieren dabei insbesondere Familien mit Kindern in den Erwerb eines Eigenheims. Dies erscheint nachvollziehbar, da man hiermit die Lebensvoraussetzungen für die gesamte Familie verbessern möchte. Wie LBS dabei ermitteln ließ, ist die Eigenheimquote bei den 40-49jährigen mit 74 Prozent aller kinderreichen Paare im Westen dabei höher als im Osten (64 Prozent). Nach Meinung von LBS Research sollten in diesem Zusammenhang gerade Familien mit Kindern stärker unterstützt werden, da sie zunehmend unter massiv steigenden Kaufpreisen leiden.

Kaum Bewegung in der Eigentumsquote