Nebenkosten

MCM Investor Management AG: Immobilien richtig vermessen

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Wenn die Immobilie nicht richtig vermessen ist, können unter Umständen die Miete und die Nebenkosten höher ausfallen. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 26.11.2021. „Die Höhe der Miete und der Nebenkosten hängt natürlich unmittelbar mit der Größe der Wohnung oder des Hauses zusammen. Daher ist es wichtig, dass Immobilien richtig vermessen werden, damit man unter Umständen nicht drauf zahlen muss“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind tatsächlich bei zwei Dritteln aller Wohnungen die Angaben zur Quadratmeterzahl fehlerhaft. „Wenn der Mietvertrag bereits besteht, müssen Mieter Abweichungen von bis zu zehn Prozent akzeptieren. Überschreitet die Abweichung die 10-Prozent-Marke kann die Miete unbefristet gekürzt werden“, fügt die MCM Investor hinzu.

MCM Investor Management AG: Wie man Immobilien digital verwalten kann

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Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein.

Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

„Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht, diese nach dem realen Verbrauch abzurechnen, trotzdem können Fehler passieren“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG: Umlegung der Betriebskosten

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Oft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkosten. Die MCM Investor erklärt, welche Betriebskosten ein Vermieter umlegen darf.

Magdeburg, 16.06.2020. „Nebenkosten machen bekanntlich einen erheblichen Teil der Bruttomiete aus. Nicht umsonst werden sie auch teilweise als zweite Miete bezeichnet, da es sich um hohe Ausgaben handelt, die der Immobilieneigentümer laufend bezahlt“, erklärt die MCM Investor Management AG. „Allerdings gilt, dass es sich bei den Betriebskosten um jene Kosten handelt, welche die Nutzung der Immobilie durch den Mieter betrifft. Das schließt die alleinigen Kosten, die dem Eigentümer entstehen, aus.“

Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel zahlen Mieter derzeit 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat. Die letzte Abrechnung fand diesbezüglich im Jahr 2017 statt. „Leider ist nicht jede Nebenkostenabrechnung korrekt. So enthalten sie manchmal Posten, die überhaupt nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sondern Verantwortung des Vermieters sind. Außerdem muss im Mietvertrag klar verankert sein, dass neben der Netto-Kaltmiete auch Nebenkosten gezahlt werden müssen. Lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen immer gezahlt werden“, so die MCM Investor weiter.

MCM Investor Management AG: Wohnfläche der Immobilie nachmessen

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Wer eine Immobilie mietet oder kauft, sollte unbedingt die Wohnfläche nachmessen. Stimmt diese nämlich nicht mit der im Vertrag angegebenen Quadratmeterzahl überein, zahlt man unnötig mehr Geld für die Miete oder die Nebenkosten.

Magdeburg, 02.04.2020. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg raten dringend dazu, die Wohnfläche der Immobilie nachzumessen und zu prüfen, ob diese mit der angegeben Quadratmeterzahl im Miet- oder Kaufvertrag übereinstimmt. „Von der Quadratmeterzahl hängt schließlich ab, wie hoch die Nebenkosten sind, aber auch die Miete in Mietobjekten. Zur Wohnfläche zählt man offiziell die als Wohnraum vermieteten Räume, also gehören Flur, wenn vorhanden Balkon oder Loggia, Keller, Garage, Wasch- oder Trockenräume nicht dazu“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB).

Viele Leute fragen sich unterdessen, wie es sich eigentlich mit den Schrägen im Dachgeschoss verhält. „Im Dachgeschoss zählen Raumteile unter einem Meter Höhe nicht zur Wohnfläche dazu. Wenn die Angaben im Vertrag extrem abweichen von dem, was man in der Immobilie vorfindet, sollte man auf jeden Fall Zollstock oder Maßband dabei haben. Dies allein reicht aber nicht aus und man sollte sich einen Vermessungsexperten suchen, der nämlich auch Kriterien wie Säulen, Heizungsnischen oder Fenstervorsprünge prüft“, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.