Steuervorteil bei Kündigung: Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre ist begünstigt zu besteuern
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 April 2026
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, teilt mit, dass das Finanzgericht Münster wie folgt entschieden hat: Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre erhält, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte, die begünstigt zu besteuern sind. (FG Münster, Urteil v. 13.11.2025 - 12 K 1853/23 E; Revision zugelassen)
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stand der Klägerin aufgrund eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht ein Anspruch auf Abgeltung des bis zum Beendigungszeitpunkt noch zustehenden Erholungsurlaubs für mehrere Jahre zu. Daneben erhielt die Klägerin eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Für beide Zahlungen, sowohl die Abfindung als auch die Urlaubsabgeltung, begehrte sie die begünstigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 1 EStG.