Die illoyale Vermögensverfügung beim Zugewinnausgleich
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 December 2025
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags.
Diese Zeitspanne, auch als Trennungsjahr bekannt, birgt für den ausgleichsberechtigten Ehegatten das Risiko, dass der andere Ehepartner sein Vermögen in der Absicht schmälert, den späteren Zugewinnausgleichsanspruch zu verringern.
Das Familienrecht bietet hierfür jedoch einen wichtigen Schutzmechanismus.
Die relevanten Zeiträume für Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensverfügung
Für die Berechnung des Zugewinns sind zwei Stichtage entscheidend:
Das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung
Das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags
Illoyale Vermögensverfügungen, die dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, haben praktische Relevanz vor allem in der Phase, in der die Ehe zerrüttet ist und ein Ehegatte seine Finanzen dem Zugriff des anderen entziehen will - also zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags.