Zuschuss

Zuschuss für teure Heizöl-, Flüssiggas und Pellets-Käufe aus 2022 demnächst möglich

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Während die Gaspreisbremse bereits umgesetzt wurde, konnten sich nun Bund und Länder nach langen Verhandlungen auf Rahmenbedingungen der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Energieträger einigen. Es geht um Heizungen, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Briketts betrieben werden. Neben Strom und Gas war auch bei diesen Energien in Folge des Ukraine-Kriegs ein starker Preisanstieg zu verzeichnen.

Die Härtefallregelung soll die Mehrkosten des Jahres 2022 abfedern und die Haushalte entlasten. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Rechnung zu werfen, wenn der Energieträger 2022 eingekauft wurde. Anträge können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Möglich ist dies ab Anfang Mai 2023.

Wer kann einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?

Beantragt werden kann der Zuschuss durch Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Wird eine Wohnung zentral beheizt, kann der Antrag vom Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt werden. Der Vermieter muss die Förderung dann an die Mieter weiterleiten.

Wie hoch ist die Härtefallhilfe?

Einbruchschutz: KfW senkt Fördergrenze für Zuschuss

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Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab 500 € bezuschusst

Bereits im letzten Jahr entwickelte sich das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ zum Renner. Martin Kutschka vom Förder-Infoportal www.foerderdata.de weiß: „Grund dafür vor allem: Der neu aufgenommene Förderschwerpunkt der Maßnahmen zum Einbruchschutz.“ In 2016 ließen sich über 41.500 Hauseigentümer ihre Ausgaben für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch staatliche KfW-Fördergelder bezuschussen. Wenn es nach der KfW geht, sollen es 2017 noch mehr werden. Dazu könnte auch die aktuelle Änderung der Förderbedingungen beitragen. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer förderfähigen Investition von 500 € bedacht. Bisher konnte ein Förderantrag erst ab einer Mindestinvestition von 2.000 € eingereicht werden.

Wer mehr als 500 € in die Hand nimmt, kann einen Zuschussantrag stellen

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 € und bis zu 1.500 € gibt es so beispielsweise für den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, für Nachrüstsysteme wie Türspione, Türzusatzschlösser, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.