Mietwohnung

MCM Investor Management AG erklärt Vor- und Nachteile von Eigentumswohnungen

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Der Gestaltungsspielraum bei Eigentumswohnungen sei eingeschränkt, lautet ein gängiges Klischee. Dabei überwiegen die Vorteile im Vergleich zur Mietwohnung.

Magdeburg, 23.02.2022. „Es ist ein gängiges Vorurteil, dass man in einer Eigentumswohnung nicht so viel Gestaltungsspielraum hat. Dabei muss man aber bedenken, dass man als Wohnungseigentümer natürlich viel mehr Freiheiten hat, als wenn man eine Immobilie nur anmietet. In den eigenen vier Wänden kann man beispielsweise problemlos das Badezimmer umbauen lassen, Zimmer teilen, die Küche vergrößern oder einen unerschlossenen Teil ausbauen lassen. Bei allen Dingen, die nicht die Gemeinschaft stören und das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind Eigentümer hier keine Grenzen gesetzt“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Für alle anderen Anliegen und Pläne muss man sich die Zustimmung der Mehrheit holen, also der anderen Eigentümerparteien im Haus.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) teilt gemeinsame Regeln. „Wenn man eine Eigentumswohnung kauft, auch Sondereigentum genannt, erwirbt man Teile am eines Hauses, welches gemeinsam genutzt wird. Dazu gehören Wände, Fassaden, Flure, Treppenhäuser oder Dächer. All diese Teile gehören nämlich zum Gebäude“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

MCM Investor Management AG: CO-Melder in der Immobilie

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Ein CO-Melder in der Immobilie kann Leben retten.

Magdeburg, 16.02.2022. „Vor allem in den kalten und regnerischen Wintermonaten spendet ein Kamin oder ein Ofen Wärme und Gemütlichkeit. Auch heizen immer noch viele Menschen mit einer Ölheizung. Doch hier kann gefährliches Kohlenmonoxid entstehen, was für uns wie ein Atemgift wirkt und für uns unsichtbar ist. Daher sollte man sich unbedingt einen CO-Melder für die Immobilie anschaffen. Denn mangelnde Wartung oder verstopfte Abluftrohre können einen solchen Unfall begünstigen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG. Vor diesem unsichtbaren Gasaustritt warnt ein CO-Melder und schlägt Alarm – dann sollte man sich umgehend in Sicherheit begeben und schnellstmöglich prüfen lassen, wie hoch der CO-Gehalt in der Luft ist.

„Man kann das Atemgift Kohlenmonoxid nicht sehen, riechen oder schmecken. Das macht es so gefährlich. Nur ein technischen Gerät kann die gefährliche CO-Konzentration in der Raumluft messen und darauf hinweisen. Mit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung ist nicht zu spaßen, es kann zu grippeähnlichen Symptomen, Schwindel, Übelkeit bis hin zu Bewusstlosigkeit und dem Tod führen. Die potenziellen Gefahrenquellen in der Immobilie sind Kamine und Öfen sowie gas- und ölbetriebenen Heizungsanlagen. Kohlenmonoxid kann sogar durch Wände, Decken und Böden hindurchdringen“, ergänzt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

MCM Investor Management AG: Vermieter in der Mietwohnung

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Viele Mieter stellen sich die Frage, ob der Vermieter die Mietwohnung betreten darf – schließlich ist es sein Immobilieneigentum – die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 29.06.2020. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema, ob Vermieter der Zutritt zur Mietwohnung erlaubt ist. „Natürlich ist es von Seiten des Vermieters sehr verständlich, wissen zu wollen, ob sein Immobilieneigentum gut behandelt wird oder ob sich ein Mieter beispielsweise über Verbote, wie die Haltung von Haustieren hinwegsetzt“, erklärt die MCM Investor Management AG. Wichtig zu wissen sei laut MCM Investor aber, dass der Vermieter kein gesetzliches Besichtigungsrecht inne hält. „Manche Vermieter fügen eine Klausel im Mietvertrag hinzu, diese ist aber unwirksam“, betont die MCM Investor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13).