Glatteisunfälle: Rechtsschutz greift nur eingeschränkt

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Winterzeit ist Glatteiszeit. Für manchen Autofahrer kann sich der morgendliche Weg zur Arbeit zu einer gefährlichen Rutschpartie entwickeln, wenn man nicht auf glatte Straßen vorbereitet ist. Auf angekündigte schwierige Witterungsbedingungen kann man sich vielleicht noch einstellen, doch Blitzeis durch gefrierenden Regen ist für jeden Autofahrer oder Fußgänger besonders tückisch. Solange es bei Unfällen bei Blechschäden bleibt, mag die Frage nach dem Rechtsschutz nicht so drängend sein. Doch wie sieht es bei Glatteisunfällen aus, wenn Menschen zu Schaden kommen? Die Gerichte vertreten eine eindeutige Meinung: Eine Mitschuld ist fast immer gegeben. Deshalb hilft auch eine Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen nur begrenzt. Wie ganz genau die Verkehrsrechtsschutzversicherung helfen kann, erfährt man auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/verkehrsrechtsschutz...

Fußgänger und Autofahrer sind betroffen
Wenn die Straßen im Winter gefährlich glatt werden, möchte mancher Verkehrsteilnehmer vielleicht lieber mit dem Auto fahren als zu Fuß zu gehen und einen Sturz zu riskieren. Doch wenn es mit dem Auto zu einem Unfall kommt, kann der Schaden erheblich sein. Schon Blechschäden kosten viel Geld, und wenn es zu Personenschäden kommt, kann schon eine scheinbar harmlose Verletzung teuer werden. Dabei sind Fußgänger und Autofahrer gleichermaßen von der Glatteigefahr betroffen. Fußgänger können auf glatten Straßen und Wegen ins Rutschen kommen und stürzen. Autofahrer geraten mit ihrem Fahrzeug auf rutschige Stellen und verletzen vielleicht sogar einen Fußgänger oder Fahrradfahrer. Natürlich sind die Betroffenen häufig der Ansicht, sie trifft kein Verschulden. Die Erwartungen an die Schadensregulierung sind also recht hoch und sehr eindeutig. Doch die Versicherer vertreten bei der Frage nach der Zahlungspflicht eine eindeutige Meinung. Meist wird bei Glatteisunfällen eine Mitschuld geltend gemacht.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss zahlen
Wenn ein Unfall durch Glatteis verursacht wurde, argumentieren die Gerichte meist damit, dass der Autofahrer auf glatter Fahrbahn die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat, weil er nicht straßen- und witterungsangepasst gefahren ist oder ein unangepasstes Fahrmanöver durchgeführt hat. Daraus ergibt sich unmittelbar eine Mitschuld, die wiederum dazu führt, dass der Autofahrer einen Teil des entstandenen Schadens aus eigener Tasche zu zahlen hat. Im Notfall ist sogar der Fahrfehler eines vorausfahrenden Autofahrers zu berücksichtigen, so dass Schrittgeschwindigkeit angesagt sein kann. Bremsen ist auf glatten Straßen häufig noch gefährlicher, deshalb kann eine langsame Geschwindigkeit die einzige Möglichkeit sein, die Gefahr von Unfällen zu minimieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert bei Unfällen eine Mitschuld.

So hilft eine Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei Glatteisunfällen letztlich nur wenig. Natürlich kann man einen Gerichtsprozess gegen einen Versicherer oder gegen einen Unfallgegner anstrengen. Wenn allerdings schon vorher klar ist, dass die gängige Rechtsprechung beiden Fahrern eine Mitschuld einräumt, stellt sich die Frage, ob ein teures Gerichtsverfahren sein muss. Letztlich ist es eine Entscheidung des Einzelfalls, ob man seinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll oder den entstandenen Schaden doch aus eigener Tasche zahlt, um sich teure Gerichtskosten zu sparen.