Wohnungstausch

MCM Investor Management AG: Vermieter muss Wohnungstausch zustimmen

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Ohne die Zustimmung des Vermieters ist ein Wohnungstausch nicht so ohne weiteres möglich.

Magdeburg, 04.09.2019. „In vielen Situationen kann es angebracht sein, einen Wohnungstausch in Erwägung zu ziehen. Beispielsweise wenn die Kinder aus dem Haus sind und man seine ihre Vier-Zimmer-Wohnung nicht mehr benötigt. Diese könnte dann vielleicht ein junges Paar gut gebrauchen, welches Nachwuchs plant und selbst nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung hat. Einfach wäre es in diesem Fall, schlicht und einfach die Wohnungen zu tauschen. Doch ohne die Zustimmung des Vermieters ist dies nicht möglich“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Die MCM Investor Management AG betont in diesem Zusammenhang auch, dass es tatsächlich eine gute Lösung gegen Wohnungsknappheit in Großstädten wäre, künftig mehr Wohnungstäusche zu realisieren. „So entsteht natürlich kein extra Wohnraum in Ballungsgebieten. Nichtsdestotrotz kann man davon ausgehen, dass bestehender Wohnraum besser genutzt wird“, fügt die MCM Investor mit hinzu.