Wohnraumangebote

LEWO Immobilien GmbH über das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen

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Leipzig, 11.08.2018. „Mit dem Argument, Wohnen für breitere Zielgruppen erschwinglich zu machen, wurde nicht nur die Mietpreisbremse eingeführt, sondern auch das Bestellerprinzip bei Vermietungen“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Mit fraglichem Ergebnis. Denn wie beispielweise der Zentralverband der Immobilienwirtschaft ZIA feststellt, hat die Mietpreisbremse - zumindest in den Metropolen - nicht zu einer Beruhigung am Wohnungsmarkt beigetragen. Im Gegenteil. „Und nun soll auch noch – geht es nach dem Willen einzelner politischer Kräfte - das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen eingeführt werden“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH, Stephan Praus.