Verbraucherschutz

Neue Ausgabe der NUTZTIERPRAXIS AKTUELL (NPA) auf der AVA-Homepage www.ava1.de

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Die NUTZTIERPRAXIS AKTUELL (NPA), das Online-Fachmagazin der Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA), mit Sitz im münsterländischen Steinfurt, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit aktuellen, modernen Themen der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Rinder- und Schweinebetrieben. In der modernen Nutztiermedizin besteht die Aufgabe der Veterinäre nicht nur kranke Tiere zu behandeln, sondern der Beruf des Nutztierarztes hat sich zum „Gesundheitsmanager“ des landwirtschaftlichen Betriebes mit dem Ziel, die Tiere gesund zu halten, damit sie erst gar nicht erkranken, gewandelt. Diese so genannte Präventivtiermedizin dient dem Tierschutz, dem Tierwohl und dem Verbraucherschutz, derweil Arzneimittel dann nur noch auf minimalem Niveau zum Einsatz kommen müssen. Seit über zwanzig Jahren steht diese PRÄVENTIV-TIERMEDIZIN primär als Fortbildungsziel der Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) im Fokus der Gesundheitsbetreuung von Tierbeständen. AVA-Gründer und Leiter, Ernst-Günther Hellwig, ist selbst Fachtierarzt und Agrarwissenschaftler. Diese Doppelausbildung ist die „tragende Säule“ der AVA-Fortbildungen gemäß der Devise: AVA-Fortbildungen helfen Arzneimittel einzusparen.
In der aktuellen NPA-Ausgabe Nr. 73, September 2023, diskutieren:

WKZ Wohnkompetenzzentren: Wichtige Info zu alten Bausparverträgen, die von Auflösung betroffen sind

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Zinsen bleiben bislang unberücksichtigt; BGH zögert – offenbar im Sinne des Verbraucherschutzes

Ludwigsburg, 01.08.2017. Die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren weisen in dieser Woche auf eine aktuelle Entscheidung, man möchte eher sagen Nichtentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, der sich auf alte Bausparverträge bezieht. Es ging um die Frage, ob Bonuszinsen bei der Erreichung der Bausparsumme miteingerechnet werden dürfen. „Grundsätzlich gilt, dass der BGH entschieden hat, dass alte Bausparverträge, die die Kunden in den letzten zehn Jahren nicht in Anspruch genommen haben, die aber zuteilungsreif sind, von den Bausparkassen einseitig gekündigt werden dürfen“, sagt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Erst im Februar hatte der BGH den Bausparkassen dieses Recht zugesichert.

Über diese Entscheidung hatte es in Deutschland viele Diskussionen gegeben. Bürger wie Verbraucherzentralen hatten hierzu geklagt, aber weitgehend verloren. Nun hat der BGH einen Verhandlungstermin (Az.: XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16) abgesagt, weil sich die Parteien, betroffen war die BHW Versicherung, außergerichtlich geeinigt hatten. „Für die Betroffenen ist die Grundsatzentscheidung sicher wenig erbaulich, für die Bausparkassen aber nahezu eine existentielle Frage, denn sie können heute die Zinsen nicht mehr erwirtschaften, die sie einstmals versprochen haben“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren, Jens Meier.

WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?