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WKZ Wohnkompetenzzentren: Verbraucherzentralen erzielen Teilsieg gegen Bausparkassen

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Pauschale Kündigungsmöglichkeiten nach 15 Jahren unzulässig

Ludwigsburg, 07.09.2017. „Nachdem die Verbraucherzentralen mit ihren Klagen gegen die Kündigung sogenannter hochverzinster Altverträge von Bausparversicherungen zunächst gescheitert sind, ist es der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun gelungen, verbraucherfeindliche Kündigungsklauseln in Bausparverträgen für unzulässig erklären zu lassen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese hatte erfolgreich gegen Kündigungsklauseln in Bausparverträgen der Bausparkasse Badenia geklagt (Urteil v. 01.09.2017, AZ: 10 O 509/16). „Ein Prozess, den auch andere Bausparkassen verfolgt haben“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.