Trocknungsgerät

MCM Investor Management AG: Mietminderung wegen Trocknungsgerät

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Ein Mieter versuchte seine Miete um ganze 100 Prozent zu mindern, weil ein Trockengerät in seiner Wohnung aufgestellt wurde. Ob diese Aktion rechtens war, erklärt die MCM Investor Management AG.

Magdeburg, 30.10.2020. Ein Mieter musste in seiner Mietwohnung Trocknungsgeräte ertragen, weil durch Feuchtigkeit Schäden entstanden waren. Im Zuge dessen entschied sich der Mieter, seine Miete um 100 Prozent zu minimieren. „Die Begründung des Mieters lag dabei darin, er würde den Lärm des Trocknungsgeräts nicht ertragen. Es kamen diverse komplizierte Umstände dazu, was dazu führte, dass der Fall vor dem Amtsgericht Schöneberg landete“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Ursache für die Feuchtigkeit war eine undichte Wasseruhr. Dies führte eben nicht nur zu Feuchtigkeit, sondern auch zu Schimmelbildung in dem besagten Mietobjekt.

Im Zuge dessen führte die Feuchtigkeit dazu, dass das Laminat im Flur allmählich begann aufzuquellen. Dann bildeten sich Wellen und schließlich brach das Laminat. „Bei Wasserschäden dieser Schwere muss man fairerweise sagen, dass hier nur noch professionelle Trockengeräte helfen. Andernfalls kommt es schnell zur Schimmelbildung sowie gesundheitsschädlicher Feuchtigkeit“, fügt die MCM Investor hinzu.