Schwimmbad

Badeordnungen diskriminieren wieder – oder immer noch?!

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Immer mehr Hinweise auf stigmatisierende, ausgrenzende Formulierungen gegenüber Hauterkrankten in Badeordnungen von öffentlichen Schwimmbädern erreichen den DPB.

Vor 14 Jahren war es dem Deutschen Psoriasis Bund e.V. (DPB) gelungen, die Musterbadeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) zu ändern. Ein Passus, der Menschen mit Psoriasis (Schuppenflechte) und anderen Hauterkrankungen bis ins Jahr 2005 diskriminierte, wurde damals geändert. Er lautete: „Der Zutritt ist nicht gestattet: (…). Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen.“

Der DPB konnte gemeinsam mit seinem Wissenschaftlichen Beirat und unter Einbeziehung des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. die Verantwortlichen davon überzeugen, dass die Psoriasis nicht ansteckend ist und auch kein hygienisches Problem besteht. Denn für alle Badegäste gilt, dass sie sich vor dem Baden gründlich abduschen. Danach ist auch bei Menschen mit Psoriasis nicht damit zu rechnen, dass sich Schuppen lösen, die das Badewasser belasten würden.

+++ Großer Erfolg für den DPB +++