Schönheitsreparaturen

MCM Investor Management AG über Schönheitsreparaturen

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Schönheitsreparaturen an der Immobilie sind eine gute Maßnahme, um den Wert des Objekts zu steigern. Wann es sich um offiziell eine Schönheitsreparatur handelt, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Magdeburg, 07.02.2020. „Als Schönheitsreparaturen gelten ‚alle malermäßigen Arbeiten, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen‘“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf den Deutschen Mieterschutzbund (DMB). „Unter Schönheitsreparaturen fallen vor allem streichen und tapezieren. Dies ist vor allem notwendig, wenn die Wandfarbe nach Jahren vergilbt ist.“

Seitens des Bundesgerichtshof (BGH) heißt es, dass das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (Az.: VIII ZR 210/08) zu Schönheitsreparaturen an der Immobilie zählen. Dies kann auch für zu verschließende Dübellöcher gelten (Az.: VIII ZR 10/92).

„Wiederum zählt es nicht zu den Schönheitsreparaturen, Fenster und Türen von außen zu streiche. Auch das Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken oder Holzböden zählt nicht dazu. Für eine Abnutzung im Normalbereich haften Mieter nicht. Per Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen an der Immobilie vorzunehmen, dafür ist der Vermieter zuständig“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter.

LEWO Unternehmensgruppe über die ewige Diskussion einer Immobilienblase in Deutschland

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Wohnungspreise haben sich seit 2010 fast verdoppelt

Leipzig, 10.07.2018. „Wer eine Wohnung bauen oder erwerben möchte, muss statistisch immer tiefer in die Tasche greifen“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe aus Leipzig. So kletterten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Baupreise für Wohngebäude (ohne Fertighäuser) im Mai gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent - der stärkste Anstieg seit mehr als zehn Jahren. Mehr stiegen die Preise für Wohnimmobilien nur im November 2007. Damals waren es 5,8 Prozent. „Auch die Preise für Instandhaltungsarbeiten – ohne Schönheitsreparaturen – stiegen gegenüber dem Vorjahr um satte 3,8 Prozent“, so der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe.