Riester Rente Test

Riester für Paare: Das muss man wissen

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Wenn Paare eine Riester Rente abschließen wollen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich können sowohl Ehepaare als auch Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Riester Rente eingehen. Besonders einfach ist es, wenn beide Partner die Voraussetzungen erfüllen und für die Riester-Förderung berechtigt sind. Doch auch wenn das nicht der Fall ist, bestehen Möglichkeiten, von der Förderung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu profitieren. Von welchen Vorteilen man bei der Riester Rente ganz genau profitieren kann, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/

So gilt die Förderung für beide Partner
Im einfachsten Fall sind beide Partner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. In diesem Fall erhalten sie die Grundzulage, sie wird in voller Höhe über 154 Euro pro Jahr pro Person ausgezahlt, sofern der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus dem Vorjahr in den Vertrag eingezahlt wird. Der maximal förderfähige Betrag für beide Partner beträgt pro Jahr 4.200 Euro, jeder Partner darf somit 2.100 Euro einzahlen. Diese Regelung gilt für verheiratete Paare und für Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Doch schon bei der Kinderzulage gelten für Paare besondere Vorschriften.

Riester: Eine passende Absicherung für alle

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Attraktive Förderungen durch staatliche Zulagen und eine recht hohe Sicherheit sind die wichtigsten Gemeinsamkeiten bei allen Produkten der Riester-Familie. Unterschiede gibt es bei der Rendite, bei den Kosten und auch bei der Eignung für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Wer verstanden hat, wie sich die einzelnen Riester-Produkte unterscheiden, hat es bei der Entscheidung für eine Variante etwas leichter. Letztlich ist jedes Produkt aus der Riester-Familie für ganz bestimmte Nutzer und ihre Präferenzen gemacht. Welche Arte der Riester Rente für wen am geeignetsten ist, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/

Zulagen und Sicherheit als gemeinsamer Nenner
Die Grundzulage und die Kinderzulage werden sowohl bei der Riester-Rente als auch beim Riester-Bank- oder Fondssparplan und bei Wohn-Riester gewährt. Die zu erfüllenden Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung sind natürlich ebenso identisch. Ein Produkt der Riester-Familie kann nur abschließen, wer mittelbar oder unmittelbar zum förderberechtigten Kreis gehört. Die Kinderzulage wird nur gewährt, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Als relativ sicher dürfen alle Riester-Produkte gelten, denn die einmal eingezahlten Beiträge müssen erhalten bleiben. Die größten Unterschiede gibt es bei der Rendite und damit bei der Eignung als Geldanlage für einen kürzeren oder längeren Zeitraum.