Riester für Paare: Das muss man wissen
Verfasser: Müller und Koll... on Wednesday, 20 January 2016Wenn Paare eine Riester Rente abschließen wollen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich können sowohl Ehepaare als auch Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Riester Rente eingehen. Besonders einfach ist es, wenn beide Partner die Voraussetzungen erfüllen und für die Riester-Förderung berechtigt sind. Doch auch wenn das nicht der Fall ist, bestehen Möglichkeiten, von der Förderung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu profitieren. Von welchen Vorteilen man bei der Riester Rente ganz genau profitieren kann, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/
So gilt die Förderung für beide Partner
Im einfachsten Fall sind beide Partner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. In diesem Fall erhalten sie die Grundzulage, sie wird in voller Höhe über 154 Euro pro Jahr pro Person ausgezahlt, sofern der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus dem Vorjahr in den Vertrag eingezahlt wird. Der maximal förderfähige Betrag für beide Partner beträgt pro Jahr 4.200 Euro, jeder Partner darf somit 2.100 Euro einzahlen. Diese Regelung gilt für verheiratete Paare und für Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Doch schon bei der Kinderzulage gelten für Paare besondere Vorschriften.