Rechnung

MCM Investor Management AG über sonstige Betriebskosten

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Es herrscht Uneinigkeit über die sogenannten „sonstigen Betriebskosten“ – die MCM Investor deckt auf.

Magdeburg, 19.11.2021. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema „sonstige Betriebskosten“. Erst kürzlich gab es nämlich einen Streitfall in Hamburg, bei der Uneinigkeit über die Abrechnung der Betriebskosten herrschte. Besonders strittig war der Absatz “sonstige Betriebskosten”. „Es ist jedenfalls nichts ungewöhnliches, dass sich im Mietvertrag die Position „sonstige Betriebskosten“ wiederfindet. Das beinhaltet beispielsweise die Trinkwasseruntersuchung, die Dachrinnenreinigung oder auch verschiedene Wartungskosten. Diese Dingen sollten aber im Vorfeld vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Im verhandelten Fall berief sich die Vermieterpartei unter „sonstige Betriebskosten“ auf einen bestimmten Betrag, spezifizierte ihn aber bis auf das Jahr 2014 nicht genauer. Die Mieterpartei weigerte sich darauffolgend der geforderten Nachzahlung nachzukommen. Begründet wurde dieses Verhalten mit der Annahme, die Betriebskostenabrechnung sei formell ungültig. „Die Mieter gingen fälschlicherweise davon aus, dass die sonstigen Betriebskosten aufgeschlüsselt werden müssen. Der Streit war sehr langwierig und ging über mehrere gerichtliche Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu.