Kündigungsklauseln

WKZ Wohnkompetenzzentren über den Streit der Verbraucherschützer mit den Bausparkassen

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Ludwigsburg, 23.01.2018. „Die Bausparkassen haben es nicht leicht. Auf der einen Seite wollen sie nicht in zinsschwachen Jahren, wie derzeit, durch hohe Habenzinsen angesparter Verträge über Gebühr in Anspruch genommen werden. Auf der anderen Seite brauchen sie Planbarkeit, dass die Kunden keine lange schlummernden Verträge mit günstigen Darlehenskonditionen abrufen, sollten die Zinsen doch einmal steigen“, bringt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren die derzeitige Diskussion zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen auf den Punkt. Denn in beiden Fällen könnte die Gesamtheit der Bausparer der jeweiligen Anbieter bedrohlich belastet werden. Zumindest dann, wenn die jeweiligen Zinsphasen länger dauern.

WKZ Wohnkompetenzzentren: Verbraucherzentralen erzielen Teilsieg gegen Bausparkassen

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Pauschale Kündigungsmöglichkeiten nach 15 Jahren unzulässig

Ludwigsburg, 07.09.2017. „Nachdem die Verbraucherzentralen mit ihren Klagen gegen die Kündigung sogenannter hochverzinster Altverträge von Bausparversicherungen zunächst gescheitert sind, ist es der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun gelungen, verbraucherfeindliche Kündigungsklauseln in Bausparverträgen für unzulässig erklären zu lassen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese hatte erfolgreich gegen Kündigungsklauseln in Bausparverträgen der Bausparkasse Badenia geklagt (Urteil v. 01.09.2017, AZ: 10 O 509/16). „Ein Prozess, den auch andere Bausparkassen verfolgt haben“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.