KfW-Förderung

EINBRUCHSCHUTZ UND BADUMBAU - FÖRDERGELDER WERDEN KNAPP

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10 % Zuschuss einfach beantragen und leicht abrufen

Was haben mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden und das eigene Wellnessbad gemeinsam? Sie stehen ganz oben auf der Wunschliste für Haus und Wohnung. Und beides wird staatlich gefördert! Die Zuschüsse für Einbruchschutz und Badumbau sind der Renner unter den KfW-Förderungen zur Haussanierung. 10 % ihrer Kosten können sich private Hauseigentümer und auch Mieter von Staat zurückholen. Die hohe Nachfrage in beiden Zuschussvarianten veranlasste die KfW jetzt, Interessierte auf eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung zu drängen, bevor der Fördertopf leer ist.

Martin Kutschka vom Förderportal www.foerderdata.de weiß: „Im letzten Jahr beteiligte sich die KfW mit durchschnittlich ca. 600 € am Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren oder an der Nachrüstung von Türen und Fenstern. Für ein neues und modernes Bad machte die KfW 2016 im Schnitt rund 1.900 € locker.“ Gefördert werden im Bad vor allem bodengleiche Dusche, Badewannen und neue Sanitärobjekte. Auch für die erforderlichen Arbeiten rings herum gibt es Fördergelder. Etwa für Duschtrennwände, rutschfeste Fliesen, bedienfreundliche Armaturen, Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten oder Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden und dem Bodenaufbau.

Einfacher Antrag mit Sofortzusage

Einbruchschutz: KfW senkt Fördergrenze für Zuschuss

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Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab 500 € bezuschusst

Bereits im letzten Jahr entwickelte sich das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ zum Renner. Martin Kutschka vom Förder-Infoportal www.foerderdata.de weiß: „Grund dafür vor allem: Der neu aufgenommene Förderschwerpunkt der Maßnahmen zum Einbruchschutz.“ In 2016 ließen sich über 41.500 Hauseigentümer ihre Ausgaben für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch staatliche KfW-Fördergelder bezuschussen. Wenn es nach der KfW geht, sollen es 2017 noch mehr werden. Dazu könnte auch die aktuelle Änderung der Förderbedingungen beitragen. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer förderfähigen Investition von 500 € bedacht. Bisher konnte ein Förderantrag erst ab einer Mindestinvestition von 2.000 € eingereicht werden.

Wer mehr als 500 € in die Hand nimmt, kann einen Zuschussantrag stellen

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 € und bis zu 1.500 € gibt es so beispielsweise für den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, für Nachrüstsysteme wie Türspione, Türzusatzschlösser, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.