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MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Vermieter rechnet mit Party-Mietern ab

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Vermieter verärgert: Party-Mieter müssen für Schäden aufkommen

Magdeburg, 18.01.2017. Die MCM Investor Management AG macht auf einen medial diskutierten Fall aufmerksam, in dem ein Vermieter mit zwei „Party-Mietern“ abrechnet. „In dem verhandelten Fall ging es um einen Immobilienbesitzer aus den USA, der seine Eigentumswohnung an zwei Studentinnen vermietet hatte. Diese beschädigten die Immobilie durch zahlreiche Partys“, berichten die Experten der MCM Investor Management AG. Doch nun schlägt der Vermieter zurück: In einem Brief an die beiden listet er sämtliche Schäden der vergangenen zwei Jahre auf.

„Natürlich könnte man meinen, dass man die Schäden mit der Kaution verrechnen kann. Genau das hatten die zwei Mieterinnen auch gefordert und so den Zorn des Vermieters erst Recht auf sich gezogen“, so die MCM Investor Management AG weiter. Die beiden Frauen hatten nach ihrem Auszug eine E-Mail an den Vermieter mit dem Betreff „Rückgabe der Kaution“ geschickt und bekamen prompt eine unmissverständliche Antwort: „Mit der Anrede „Hi Girls“ listete der Vermieter eine Historie des Vandalismus in seiner Immobilie auf“, so die MCM Investor weiter. Alles begann mit einem ersten Vertragsbruch bei Einzug, da die Damen unerlaubt ihre Katze mit in die Wohnung einziehen ließen. Einen besonders bitteren Beigeschmack wird diesem Vertragsbruch verliehen, wenn man bedenkt, dass die Katze später das Kind der Nachbarn verletzte.

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Miete mit der Kaution verrechnen

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Warum eine ausstehende Miete rechtlich nicht mit der Kaution verrechnet werden kann

Magdeburg, 11.01.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen auf die Tatsache aufmerksam, dass eine Mietkaution nicht frühzeitig verrechnet werden kann. „Fakt ist: Umziehen ist eine sehr kostspielige Angelegenheit. Abgesehen davon, dass die meisten Leute so viele Möbel haben, dass sie den Transport und unter Umständen den Aufbau bezahlen müssen, kommt oft die Mietbelastung von alter und neuer Wohnung hinzu“, so die MCM-Experten. „Allerdings dürfen Mieter sich nicht dazu entscheiden, die Mietzahlungen einzustellen, mit der Begründung, sie könne ja schließlich mit der Kaution verrechnet werden. Diese Aussage wird von einem entsprechenden Urteil des Amtsgericht München bestätigt. Die Kaution kann also demnach nicht „abgewohnt“ werden. In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihre Mietwohnung mit vier Zimmern an jemand anderen untervermietet. Die Gesamtmiete war mit monatlich 2340 Euro veranschlagt. Später kündigte die Mieterin die Wohnung, zahlte jedoch zwei Monate lang keine Miete mehr. Der für den Fall zuständige Richter urteilte, die Mieterin würde mit der Verrechnung den Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung aushebeln und das sei nicht rechtens und läge auch nicht in ihrem Ermessen. Die Rechtskammer Oldenburg pflichtete dieser Entscheidung bei.