6 teure Irrtümer – wann Versicherungen zahlen und wann nicht
Verfasser: TopTarifPR on Thursday, 16 March 2017Die Deutschen versichern nicht nur gern sich selbst, sondern auch ihr Hab und Gut. Doch versichert heißt nicht automatisch auch geschützt. Das Vergleichsportal TopTarif klärt sechs Versicherungsirrtümer auf.
Irrtum 1: Nach Abschluss der Versicherung können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden
Wer eine private Versicherung abschließt, kann sie auch sofort in Anspruch nehmen. Irrtum, denn einige Policen besitzen sogenannte Wartezeiten. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden oder absehbar waren. Die Dauer der Wartezeit variiert von Versicherung zu Versicherung. Sind es bei Rechtsschutzversicherungen für einige Rechtsbereiche drei Monate, kann die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung sogar bis zu acht Monate betragen. Nur für Versicherungsfälle nach Ablauf dieser Frist gibt es Geld. „Lassen sich Verbraucher ihre Gesundheit bescheinigen und legen zum Beispiel beim Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ein ärztliches Attest bei, verzichten manche Versicherer sogar auf die allgemeine Wartezeit“, sagt Dr. Arnd Schröder, Geschäftsführer von TopTarif.
Irrtum 2: Die Haftpflicht zahlt jeden Sachschaden