Irrtümer

6 teure Irrtümer – wann Versicherungen zahlen und wann nicht

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Die Deutschen versichern nicht nur gern sich selbst, sondern auch ihr Hab und Gut. Doch versichert heißt nicht automatisch auch geschützt. Das Vergleichsportal TopTarif klärt sechs Versicherungsirrtümer auf.

Irrtum 1: Nach Abschluss der Versicherung können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden

Wer eine private Versicherung abschließt, kann sie auch sofort in Anspruch nehmen. Irrtum, denn einige Policen besitzen sogenannte Wartezeiten. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden oder absehbar waren. Die Dauer der Wartezeit variiert von Versicherung zu Versicherung. Sind es bei Rechtsschutzversicherungen für einige Rechtsbereiche drei Monate, kann die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung sogar bis zu acht Monate betragen. Nur für Versicherungsfälle nach Ablauf dieser Frist gibt es Geld. „Lassen sich Verbraucher ihre Gesundheit bescheinigen und legen zum Beispiel beim Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ein ärztliches Attest bei, verzichten manche Versicherer sogar auf die allgemeine Wartezeit“, sagt Dr. Arnd Schröder, Geschäftsführer von TopTarif.

Irrtum 2: Die Haftpflicht zahlt jeden Sachschaden

Continentale-Studie: Deutsche wollen keine BU-Versicherung

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Der Verlust der Arbeitskraft gilt in Deutschland als eines der größten Risiken für Berufstätige. Trotzdem belegen aktuelle Untersuchungen, dass nur etwa 20 Prozent der arbeitenden Bevölkerung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Eine neue Untersuchung zeigt, dass viele Versicherte über die Funktionsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht informiert sind. Die häufigsten Irrtümer wurden jetzt in einer Studie der Continentale Versicherung in Kooperation mit TNS Infratest aufgezeigt. Welche das ganz genau im Detail sind, erfährt man auf http://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/2015/10...